Die Mahnung von UN-Generalsekretär António Guterres, Angriffe auf die zivile Infrastruktur des Iran seien ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, hat in diplomatischen Kreisen eine Welle der rein formalen Prüfung ausgelöst. Wie aus sicherheitspolitisch nahestehenden Kreisen zu erfahren war, wird die Drohung von US-Präsident Donald Trump, Brücken und Kraftwerke zu zerstören, in Berlin und Brüssel zunehmend nicht mehr primär als kriegerische Eskalation, sondern als potenzieller Verstoß gegen internationale Vergabe- und Bauordnungen betrachtet. "Man muss hier stark zwischen der politischen Projektankündigung und den tatsächlichen Genehmigungsvoraussetzungen unterscheiden", erklärte ein hochrangiger Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes gegenüber dieser Redaktion, der anonym bleiben wollte. "Jede Art von Demontage oder operationeller Inanspruchnahme ziviler Infrastruktur bedürfte zunächst einer detaillierten Umwelt- und Sicherheitsverträglichkeitsprüfung sowie der Zustimmung der zuständigen internationalen Behörden."

Hintergründe

Dieursprüngliche Äußerung Trumps, der sich als "Chief Demolition Officer" der Nation bezeichnete und von "spektakulären Sprengungen" sprach, wurde in internen Analysen des deutschen Bundesnachrichtendienstes als "ungewöhnlich detaillierte Leistungsbeschreibung für ein öffentliches Bauvorhaben" eingestuft. Demnach scheine die US-Regierung die geplanten Maßnahmen bereits in einer frühen Phase der Bedarfsplanung zu sehen, ohne die für solche Großprojekte obligatorische Ausschreibung und die Prüfung alternativer Standorte zu erwähnen. Ein früherer Entwurf eines möglichen UN-Sicherheitsratsresolution, der diese Aspekte thematisierte, soll laut informierten Kreisen bereits in der Rubrik "Verfahrensfragen" abgelegt worden sein. "Die Frage ist nicht, ob man das iranische Stromnetz stilllegen kann", so ein Berater der EU-Außenbeauftragten, "sondern ob man die entsprechenden Formulare 4B und 7C, Unterabschnitt 'Zivile Risikominimierung bei feindlichen Übernahmen', korrekt ausgefüllt hat."

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Der iranische Außenminister Mohammad Dschawad Sarif reagierte mit einer Stellungnahme, die in Teilen wie eine formelle Beschwerde bei einer internationalen Vergleichsstelle klang. Er forderte eine "unabhängige technische Kommission", die die Plausibilität der beanspruchten "militärischen Notwendigkeit" im Verhältnis zu den zu erwartenden "kollateralen infrastrukturellen Schäden" prüfen solle. Ein Sprecher der US-Botschaft in Berlin verwies auf "operational flexibility" und betonte, dass alle Planungen "im Einklang mit den höchsten Standards des militärischen Projektmanagements" stünden. Die deutsche FDP, die in Koalitionsgesprächen für ein "Bundesamt für Kriegs- und Besatzungsplanung" warb, sah sich durch die Debatte in ihrer Forderung nach mehr "bürokratischer Transparenz in sicherheitspolitischen Fragen" bestätigt.

Ausblick

Beobachter erwarten, dass der UN-Sicherheitsrat in seiner nächsten nicht-öffentlichen Sitzung einen "Ausschuss für die Prüfung der formellen Zulässigkeit von Zerstörungsvorhaben" einsetzen wird, der in sechs Monaten einen ersten Sachstandsbericht vorlegen soll. Bis dahin könnten die konkreten operativen Pläne in einer Reihe von "workshops" mit internationalen Rechtsberatern überarbeitet werden. "Die Hoffnung ist, dass durch die rein administrative Verzögerung und die daraus resultierenden Kosten-Nutzen-Analysen eine Deeskalation auf rein bürokratischer Ebene erreicht wird", so der eingangs zitierte Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes. Sollte eine der notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen ein negatives Votum abgeben, könnte das Projekt "Zerstörung iranischer Infrastruktur" voraussichtlich bis auf Weiteres ruhen.

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