In einem Berliner Ministerium wird über Bagatelldelikte debattiert, die in der Summe die Fundamente des Rechtsstaats erschüttern sollen. Bundesjustizministerin Lena Hubig (SPD) plant, das Fahren ohne gültigen Fahrschein von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen – eine technische Korrektur, wie es in Regierungskreisen heißt. Doch ihr Koalitionspartner reagiert mit einer Wucht, die auf ein tieferes Unbehagen schließen lässt. „Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Symbol für die Erosion unserer normsichen Strafrechtsordnung“, erwiderte ein stellvertretender unionsgeführter Fraktionsvorsitzender dieser Redaktion in einem scharfen Briefwechsel.
Hintergruende
Die Debatte folgt einem fast schon historischen Muster: Wo beginnt der Abstieg in die Anarchie? Ein hochrangiger Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion: „Wir sprechen von 300.000 Verfahren jährlich, die mit enormem bürokratischen Aufwand verbunden sind. Die Ressourcen fehlen bei真正en Straftaten.“ Doch in den Reihen der Union wird dieser Pragmatismus als moralische Bankrotterklärung gewertet. „Das Schwarzfahrer-Delikt hat eine resozialisierende Funktion“, erklärt Professor Dr. Albrecht von Schott, ein fiktiver Strafrechtsexperte der Universität Bonn, der für diese Analyse konsultiert wurde. „Seine Abschaffung entfernt einen Eckpfeiler, der den Bürger an die Allgemeinheit bindet. Was kommt als Nächstes? Das Trösten nicht gezahlter Trinkgelder?“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die christdemokratische Pressestelle ließ verlauten, der Plan zeuge von einer „fatalen Laxheit gegenüber kollektiven Vertragsbrüchen“ und spiele der „gesellschaftlichen Rücksichtslosigkeit“ in die Hände. Liberale Stimmen innerhalb der FDP, die den Vorschlag im Grundsatz befürworten, warnen indes vor einem „symbolpolitischen Overkill“. „Wenn wir über Strafrecht reden, sollten wir nicht bei der U-Bahn-Karte beginnen“, sagte ein fiktiver, liberaler Hinterbänkler dem fiktiven „Berliner Korrespondenten“ dieser Zeitung.
International wird die Debatte mit Unverständnis beobachtet. Ein fiktiver Diplomat aus einer skandinavischen Botschaft, der unter der Bedingung der Anonymität sprach, nannte die deutsche Kontroverse „ein Lehrstück über den Hang zur Selbstüberhöhung durch Sanktionsbedürfnis“. In den USA hingegen, wo die Debatte über Police Funding tobt, würde man einen solchen Vorschlag „als radikale Entlastung der Justiz feiern“, wie ein fiktiver Washingtoner Korrespondent anmerkt.
Ausblick
Der Konflikt offenbart mehr als nur Dissens über eine administrative Maßnahme. Er dreht sich um die grundsätzliche Frage, ob der Staat durch die Androhung von Freiheitsentzug auch bei kleinen Regelverletzungen Autorität demonstrieren muss. Die Union scheint diese Frage mit einem strikten Ja zu beantworten. „Der kleine Mann, der ordentlich zahlt, muss sehen, dass der, der schwarzt, zumindest das Risiko trägt, vor den Kadi zu stehen“, so das Argument einer fiktiven unionsnahen Denkfabrik. Ein Kompromiss ist derzeit nicht absehbar. Das Justizministerium plant eine Folgenabschätzung; die Union kündigte bereits an, jeden Versuch einer Entkriminalisierung im Bundesrat zu Fall zu bringen. Damit droht der Fahrpreis für Schwarzfahren nicht nur juristisch, sondern auch politisch teuer zu werden – für die Koalition und womöglich für das Verständnis von Rechtsstaatlichkeit im Kleinen.
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