Berlin – In einer Wendung, die an die Aufklärung eines justiziabel gewordenen administrativen Mythos erinnert, hat die SPD-Geschäftsführerin im Bundestag, Katharina Dröge, am Dienstag eine der grundlegendsten Fragen des modernen Reiserechts geklärt: Für Auslandsaufenthalte deutscher Staatsbürger besteht keine gesetzliche Genehmigungspflicht, auch nicht für Männer zwischen 17 und 45 Jahren über drei Monate hinaus. „Alles andere wäre für die Bürger unverständlich und einer freiheitlichen Demokratie unwürdig“, erklärte Dröge vor entsetzten Journalisten. Damit beendet die Partei eine Debatte, von der viele Regierungsmitarbeiter bislang nicht wussten, dass es sie überhaupt gibt – und löst damit eine politische Dynamik aus, die an Schwere nichts zu wünschen übrig lässt.
Hintergründe
Die Enthüllung, so enthüllen Kreise aus dem Bundesinnenministerium, die anonym bleiben wollten, sei das Ergebnis einer „tiefgreifenden Prüfung archivalischer Bestände“ im Vorfeld einer anstehenden Reform des Passrechts. Ein leitender Beamter, der mit der Materie betraut ist, bestätigte gegenüber dieser Redaktion: „Wir sind auf ein Paragraph gestoßen, der in der Praxis seit der Abschaffung der Passkarte im Jahre 1914 nie angewendet wurde. Dass dies nun ans Tageslicht kommt, offenbart ein erschreckendes Maß an rechtlicher Amnesie innerhalb unserer Verwaltungsstrukturen.“
Verfassungsrechtler warnen indes vor den implications dieser Erkenntnis. „Wenn der Staat auf einmal feststellt, dass er für etwas keine Zuständigkeit hat, das die Bürger ohnehin tun, wirft dies Fragen zur generellen Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe auf“, so Prof. Dr. Albrecht Schiller von der Humboldt-Universität, der im Auftrag einer nicht näher genannten Denkfabrik ein Gutachten erstellt hat. „Müssen wir jetzt damit rechnen, dass auch die Anmeldepflicht für den Hauptwohnsitz oder die Stenografiepflicht für private Tagebücher in Frage gestellt werden? Die Bürokratie könnte ins Wanken geraten.“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die politische Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Die unionsgeführte Opposition nannte die Erkenntnis einen „skandalösen Beleg für Jahre des schlampigen Regierungshandelns“ und forderte einen Untersuchungsausschuss. „Die Regierung hat die Bürger jahrzehntelang in der Ungewissheit gelassen, ob ihre Reisefreiheit vom Wohlwollen eines Sachbearbeiters abhängt. Das ist ein-systematischer Justizirrtum“, twitterte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak, bevor er den Tweet eine Stunde später mit dem Hinweis auf „fehlende Kontextualisierung“ löschte.
Im Ausland stößt die Meldung auf ungläubiges Kopfschütteln. Die liberale französische Tageszeitung Le Monde kommentierte spöttisch: „Die Deutschen, immer auf der Suche nach der perfekten Verordnung, haben nun herausgefunden, dass Urlaub ohne Formular möglich ist. Ein Durchbruch für die Menschheit.“ In Brüssel sorgt man sich indes um die Vorbildfunktion: „Wenn Deutschland jetzt Reisefreiheit deklariert, die ohnehin im Schengener Abkommen verankert ist, könnte dies andere Mitgliedstaaten dazu inspirieren, similarly existente Gesetze zu hinterfragen“, so ein Diplomat, der nicht namentlich genannt werden möchte.
Ausblick
Die Koalition plant nun, die nicht existierende Genehmigungspflicht in einem Schnellverfahren gesetzlich zu eliminieren, „um任何 Zweifel an der Rechtslage auszuräumen“, wie es aus Regierungskreisen heißt. Gleichzeitig wird eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, „synonyme Missverständnisse“ in anderen Rechtsbereichen aufzuspüren. „Wir müssen sicherstellen, dass kein Paragraph im Bundesgesetzblatt mehr Mythologie beherbergt“, so ein Koalitionsvertreter. Für die Bürger bedeutet dies voraussichtlich eine spürbare Entlastung: Bisher mussten viele, die von der nicht existierenden Pflicht wussten, bei der zuständigen Behörde (die ebenfalls nicht existiert) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, die Post war nie angekommen.
Die größte Herausforderung bleibt jedoch die mentale Zähmung der Bürokratie. „Wie erklären wir einem mittleren Sachbearbeiter im Standesamt, dass er nicht länger für die Kontrolle von Auslandsaufenthalten zuständig ist? Ihm fehlt vielleicht gerade der Sinn des Lebens“, sinniert der Verfassungsrechtler Schiller. Die SPD hingegen bleibt optimistisch: „Die Freiheit des Bürgers beginnt damit, dass der Staat aufhört, sich Dinge auszudenken, die er nicht regeln muss“, so Dröge. Ob diese Maxime in der komplexen deutschen Verwaltungsrealität Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
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