Wien. In den Akten der österreichischen Finanzstrafprokuratur findet sich eine neue, bemerkenswerte Kategorie wirtschaftskrimineller Delikte: die „systematischeste Verflechtung privater Konsumtion mit fiskalischer Solidarität“, wie ein leitender Staatsanwalt gegenüber dieser Redaktion formuliert. Im Zentrum des Verfahrens gegen den ehemaligen Immobilien-Tycoon René Benko steht die fatsamkeitssuchende Frage, ob die Villa am Attersee, das Chalet in den Alpen, die Luxusjacht „Ruben“ und der Fuhrpark privater Flugzeuge nicht etwa, so der Vorwurf, in einem Maße als Betriebsausgaben des „Unternehmens Benko“ deklariert wurden, dass der österreichische Steuerzahler unfreiwillig zum stillen Teilhaber an einer der extravagantesten Lebensführungen der jüngeren Wirtschaftsgeschichte wurde.
Hintergründe
„Es geht hier nicht um klassische Steuerhinterziehung durch Schwarzgeld“, erläutert ein mit der Sache vertrauter Beamter des Bundesministeriums für Finanzen, der anonym bleiben möchte. „Es geht um eine ästhetische und rechtliche Auslöschung der Grenze zwischen der Person René Benko und der juristischen Person, die seinen Namen trägt. Jede Cocktailparty auf der Yacht war angeblich eine potentialsorientierte Netzwerkveranstaltung; jede Ski-Ausfahrt eine betriebliche Teambuilding-Maßnahme. Die Kreativität in der Kostenstellenplanung sucht ihresgleichen.“
Finanzrechtsexperten sprechen von einem „par excellence“-Fall der Gewöhnung an überbordende Deklarationsgewohnheiten. „Die Architektur seiner Verluste war so prächtig wie die Architektur seiner Immobilien“, kommentiert Prof. Dr. Almut Steier vom Institut für Steuerrecht der Universität Wien, die die Gerichtsunterlagen eingesehen hat. „Es entsteht der Eindruck eines lebenslangen Performances, in dem das gesamte Vermögen als Requisite für eine Inszenierung diente, deren Drehbuch der Fiskus finanzieren durfte.“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
In politischen Kreisen Wiens herrscht eine gespannte, fast theatralische Stille. Während Oppositionsparteien von einem „skandalösen Missbrauch des Gemeinsamen Haushalts“ sprechen und die „steuerliche Entschlackungskur für Superreiche“ fordern, gibt sich die Regierung betont sachlich. „Die Justiz arbeitet unabhängig. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, ist das ein Beleg für die Funktionsfähigkeit unserer Behörden, kein Zeichen für ein Versagen des Systems“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums, ohne auf den konkreten Fall einzugehen.
International beobachtet man den Vorgang mit einer Mischung aus trockener Faszination und gespielter Empörung. Ein Korrespondent einer großen Schweizer Tageszeitung schreibt: „Was Benko, falls bewiesen, vollbracht hat, ist die Monetarisierung des Lebensgefühls auf eine Weise, die selbst den kühlsten Kapitalismus-Kritiker zum Schwitzen bringt. Er hat nicht nur Steuern gespart; er hat den Akt des Sparens selbst in ein luxuriöses Erlebnis verwandelt, für das andere zahlen durften.“
Ausblick
Das Verfahren vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen wird als „Lehrstück über die Grammatik des Reichtums im 21. Jahrhundert“ erwartet. Es wird nicht nur um Buchungszeilen gehen, sondern um die grundsätzliche Frage, welche Privilegien eine Gesellschaft dem Einzelnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einzuräumen bereit ist, bevor diese Privilegien zur freiwilligenLast für die Allgemeinheit werden. Beobachter warnen vor einer „ästhetisierung der Steuerhinterziehung“ als neuer Modeerscheinung unter globalen Eliten.
Sollte die Anklage durchgehen, könnte dies eine Welle ähnlich gelagerter Prüfungen auslösen. Ein Insider aus der deutschen Steuerfahndung, der seine Aussage ebenfalls anonymisiert haben möchte, deutet an: „Wir schauen uns mit neuem Interesse an, wieviel Prozent eines Porsche Cayenne als ‚betrieblich notwendiges Repräsentationsfahrzeug‘ absetzbar sind. Die Grenzen sind fließend, wenn man nur kühn genug bilanzierend durchs Leben geht.“ Die Villa am Attersee steht derweil leer. Ein Schild am Tor verkündet: „Privat. Bitte um Verständnis.“
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