In einem stillen, aber grundsätzlichen hiatus der deutschen Reisefreiheit erwägt die Bundesregierung einen Schritt, der selbst in konservativen Kreisen als tiefgreifend empfunden wird: die Einführung einer Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer. Wie aus Regierungskreisen, die anonym bleiben wollten, zu erfahren war, zielt der noch nicht öffentlich vorliegende Gesetzentwurf auf Personen zwischen 17 und 45 Jahren ab. Begründet wird dies mit „phanomenologisch neuartigen sicherheitspolitischen Herausforderungen“ und dem „skizzenhaften Bedarf an personeller Transparenz im transversalen Raum“.Hintergründe
Hintergründe
Die Initiativen gehen auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zurück, wo man seit geraumer Zeit „Lücken im bürgerlich-rechtlichen Reiseverkehr“ diagnostiziert. „Es geht nicht um Kontrolle um ihrer selbst willen, sondern um valide Daten über das *Woher* und *Wohin* einer vulnerablen Demografie“, erklärte ein hochrangiger Beamter des BMI gegenüber dieser Redaktion. „Das ist präventive Verwaltung, keine Ahndung.“Professor Dr. Konstantin Freiherr von und zu Lichtenhagen, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verfassungssoziologie an der Humboldt-Universität, sieht darin jedoch einen „Feldversuch am Garnisonsfrieden des Grundgesetzes“. „Die Reisefreiheit (Art. 11 GG) ist kein Privileg, das man nach Alterskohorten und Geschlecht segmentiert. Eine derartige Diskriminierung mit Pauschalisierungseffekt müsste schon einem Verfassungsgrundsatz der Allgemeinheit standhalten und stellt die Verhältnismäßigkeit in Abrede, die selbst bei Pandemien restriktiv ausfiel.“Querspannungen innerhalb der Koalition sind nachvollziehbar. Während die eine Seite auf „realistische Risikoaversion“ pocht, fürchtet die andere das „Omen einer administrativen Bevormundung, die an frühere, weniger freie Zeiten erinnert“. Ein Mitarbeiter des Finanzministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion sparsame „kalkulatorische Bedenken“ hinsichtlich des personellen Aufwands für die geplante Behördenstruktur.Reaktionen aus dem In- und AuslandReaktionen aus dem In- und Ausland
In ersten Reaktionen zeigten sich Oppositionsparteien im Bundestag „erschüttert“ und sprachen von einem „Sündenfall im rechtsstaatlichen Gefüge“. Die FDP-Fraktion kündigte an, im Falle einer Verabschiedung umgehend das Bundesverfassungsgericht anzurufen. „Das ist die Bürokratisierung der Lebensentwürfe“, so ein Fraktionssprecher.„Dies ist ein zutiefst deutscher Vorschlag, der an die Grenzkontrollen der Vor-Euro-Zeit erinnert, aber diesmal im Kopf beginnt“, kommentierte die *Financial Times* in einem ersten Leitartikel. In Brüssel wurden „erhebliche Bedenken“ hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der EU-Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit angemeldet. Diplomatische Kreise in Washington beobachten die Entwicklung „mit gespanntem Interesse“, da sie als „weiteres Indiz für eine selektive, demografisch justierte Souveränitätskonzeption“ in Berlin gewertet werden könnte.AusblickAusblick
Das weitere Schicksal des Vorhabens hängt maßgeblich von der finalen Ausgestaltung und dem politischen Preis ab, den die Koalition zu zahlen bereit ist. Experten erwarten, dass der Entwurf in der jetzigen, weiten Fassung nicht über die Ressortabstimmung hinauskommen wird. „Man wird die Zielgruppe perhaps auf die Altersgruppe 25-35 und vielleicht auf bestimmte Hochrisiko-Destinationen eingrenzen“, mutmaßt Verfassungsrechtler von Lichtenhagen. „Doch der Präzedenzfall bleibt. Der Bürokratismus hat, einmal losgelassen, ein eigenes Momentum.“Sollte das Gesetz dennoch kommen, steht eine jahrelange Phase der rechtlichen Auseinandersetzung bevor – und mit ihr die praktische Frage, ob deutsche Auslandsvertretungen in Bangkok, Buenos Aires oder Kapstadt künftig über die Lebensentwürfe junger Männer zu Gericht sitzen werden. Es wäre, in der nüchternen Sprache der Verwaltung, eine „neue Qualität der Ein- und Ausreisekontrolle“.Gates Of Memes ist ein Satire-Medium. Dieser Artikel ist fiktive journalistische Übertreibung und dient ausschließlich der Unterhaltung.