Die Bundesregierung hat die Aussetzung des Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutz mit bemerkenswerter Konsequenz umgesetzt. Während tausende Anträge auf Härtefallregelungen gestellt wurden, führte dies bislang lediglich in zwei Fällen zu einem positiven Bescheid. Die Linken-Fraktionsvorsitzende betonte, dass hier Humanität im Promillebereich praktiziert werde.
Die Bundesregierung hat die seit Juli geltende Aussetzung des Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutz mit einer Gründlichkeit umgesetzt, die selbst erfahrene Verwaltungsexperten in Erstaunen versetzt. Wie aus Regierungskreisen verlautete, wurden seit Inkrafttreten der Regelung tausende Härtefallanträge gestellt – doch nur in zwei Fällen führte dies zu einer positiven Entscheidung.
"Das ist kein bürokratisches Versagen, das ist eine bewusste Strategie", erklärte ein Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gegenüber unserer Redaktion. "Die Schwelle für die Anerkennung von Härtefällen wurde so hoch angesetzt, dass selbst extreme medizinische Notlagen oder unmittelbare Lebensgefahr für Angehörige kaum ausreichen."
Die Zahlen sprechen für sich: Von den tausenden Anträgen, die seit Juli bei den deutschen Auslandsvertretungen eingegangen sind, wurden lediglich zwei positiv beschieden. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 0,04 Prozent – eine Quote, die in der Verwaltungsgeschichte ihresgleichen sucht.
Die SPD, die sich im Koalitionsvertrag noch für eine humanere Regelung stark gemacht hatte, steht nun vor einem Dilemma. "Wir haben uns klar für die Aussetzung des Familiennachzugs ausgesprochen, aber nicht für diese Abschreckungspraxis", sagte ein Sprecher der SPD-Fraktion. "Die Frage ist, ob wir hier nicht über das Ziel hinausgeschossen sind."
Hintergründe
Die Aussetzung des Familiennachzugs war Teil des Asylpakets II, das im März 2016 von der Großen Koalition beschlossen wurde. Ursprünglich sollte die Regelung bis zum 16. März 2018 befristet sein, wurde jedoch im Dezember 2017 bis zum 31. Juli 2018 verlängert. Die Härtefallregelung sollte eigentlich eine humanitäre Ausnahme ermöglichen, ist in der Praxis jedoch zu einer Farce verkommen.
"Das System ist so konstruiert, dass es praktisch unlösbar ist", erklärte eine Rechtsanwältin, die sich auf Asylrecht spezialisiert hat. "Die Antragsteller müssen nachweisen, dass ihnen oder ihren Angehörigen eine unmittelbare Lebensgefahr droht – und das, obwohl sie selbst bereits als schutzbedürftig anerkannt wurden."
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Internationale Menschenrechtsorganisationen haben die Praxis scharf kritisiert. "Deutschland verletzt damit seine völkerrechtlichen Verpflichtungen", sagte ein Sprecher von Amnesty International. "Das Recht auf Familienleben ist ein fundamentales Menschenrecht, das auch für subsidiär Schutzberechtigte gelten muss."
In der Bundesrepublik wächst der Unmut. Die Linksfraktion hat einen Untersuchungsausschuss beantragt, um die Praxis der Härtefallprüfung genauer unter die Lupe zu nehmen. "Das ist ein Skandal, der nicht länger hingenommen werden kann", sagte die Fraktionsvorsitzende.
Die Kirchen haben sich ebenfalls zu Wort gemeldet. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland sprach von einer "humanitären Bankrotterklärung" und forderte die Bundesregierung auf, die Praxis sofort zu beenden.
Ausblick
Die Zukunft des Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutz bleibt ungewiss. Während die Union eine Fortführung der restriktiven Praxis anstrebt, fordern SPD, Grüne und Linke eine Rückkehr zur alten Regelung. Die Debatte um die richtige Balance zwischen Steuerung des Zuzugs und humanitären Verpflichtungen wird die deutsche Politik auch in den kommenden Monaten beschäftigen.
Eines ist jedoch klar: Die aktuelle Praxis hat zu einer humanitären Krise geführt, die nicht länger ignoriert werden kann. Tausende Familien leben in der Ungewissheit, ob sie jemals wieder zusammenkommen werden – ein Zustand, der nicht nur den Betroffenen, sondern auch dem Ansehen Deutschlands als humanitäre Wertegemeinschaft schadet.
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