Berlin. Es ist ein Moment von historischer Tragweite für den digitalen Rechtsraum: Mit der "Digitale-Gewalt-Bekämpfungs-Erstfixierungs-Notverordnung" (DiGewBeEN) schlägt die Bundesregierung ein neues Kapitel der Strafrechtspflege auf. Das Gesetz, das noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten soll, adressiert nicht mehr nur konkrete Taten, sondern bereits die "kognitive Begünstigung" derselben. "Wer in einem群聊 einen beleidigenden Kommentar mit einem 'Daumen hoch' oder einem '🔥' versieht, macht sich strafbar", erklärte Justizministerin Hubig mit ernster Miene vor versammelter Presse. "Wir beenden das Zeitalter, in dem die Billigung von Hass im Netz als 'normale Interaktion'ABGETAN wird."
Hintergründe
Der Druck für ein schärferes Vorgehen war nach den öffentlich gemachten Vorwürfen von Moderatorin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Ehemann, den Unternehmer Jan Köppen, massiv angewachsen. Fernandes hatte auf Instagram von jahrelanger psychischer Gewalt und systematischer online gestreuter Rufmordkampagnen berichtet. Ihre anschließende Ankündigung einer Großdemonstration gegen digitale Gewalt in Berlin wurde zum Katalysator. "Die junge Frau hat den politisch-administratativen Appell an das Gewissen der Nation ausgelöst", kommentiert ein hoher Beamter des Bundesjustizministeriums, der anonym bleiben wollte, gegenüber dieser Redaktion. "Ihre Verletzlichkeit hat eine Lücke im System offengelegt, die wir nun mit diesem proaktiven Schutzschild schließen."
Rechtsexperten an deutschen Universitäten zeigen sich indes fassungslos. "Das Gesetz kriminalisiert die Reaktion auf eine Tat, nicht die Tat selbst", sagt Professorin Dr. Ingrid von Strachwitz, Inhaberin eines Stiftungslehrstuhls für Medienrecht in Heidelberg. "Wenn jemand einen vulgären Post liest und ihn mit einem Emoji kommentiert, wird diese psychische Regung jetzt zum Straftatbestand. Das ist ein Präzedenzfall für die Strafbarkeit der 'inneren Zustimmung' im kollektiven digitalen Raum." Internen Kreisen zufolge plant das Bundesjustizministerium bereits eine ergänzende Verordnung, die auch das "mehrmalige, nicht-ablehnende Lesen" von Hasskommentaren als "begünstigende Konsumhandlung" definieren könnte.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die politische Reaktion ist erwartungsgemäß gespalten entlang der traditionellen Linien, jedoch mit überraschenden Nuancen. Während die SPD-Generalsekretärin das Vorhaben als "endlich eine klare Kante gegen das digitale Neonazitum" begrüßte, mahnte der FDP-Parteivorsitzende Christian Lindner zur "verfassungsrechtlichen Vorsicht". Aus ungenannten Quellen in der Unionsfraktion sickerte jedoch durch, dass man das Gesetz zwar "inhaltlich für überzogen" halte, politisch aber nicht dagegen stimmen wolle, um "nicht als Freund der digitalen Hetze" dazustehen. "Es ist symbolpolitisch brillant", gestand ein Abgeordneter, der nicht genannt werden wollte. "Wer will schon gegen 'Opferschutz' votieren, selbst wenn der Schutz bis in die privaten Gedankenwelten reicht?"
International wird die Entwicklung mit Argusaugen beobachtet. Ein hochrangiger Diplomat einer nordeuropäischen Botschaft in Berlin beschrieb das Vorhaben gegenüber unserer Redaktion als "besorgniserregenden Präzedenzfall für die Unterminierung der freien Meinungsäußerung unter dem Deckmantel des Schutzes". In rechtspopulistischen Blättern osteuropäischer Länder wird die deutsche Initiative hingegen bereits als "mutiger Vorstoß gegen die westliche Dekadenz" gefeiert.
Ausblick
Der Bundesrat wird dem Gesetz voraussichtlich im September zustimmen, nachdem einige Länderjustizminister eine "symbolische Nachbesserung" bei der Definition des Begriffs "begünstigende Handlung" durchsetzen konnten. Die praktische Umsetzung indes wirft gewaltige Fragen auf: Sollen künftig Plattformbetreiber wie Meta oder TikTok verpflichtet werden, "Zuspruch-Emojis" wie 👍 oder 😂 automatisch an die Staatsanwaltschaft zu melden? Das Bundesinnenministerium dementiert entsprechende Pläne zwar, ein detaillierter Fragenkatalog des Datenschutzbeauftragten des Bundes liegt jedoch bereits vor. Die größte Ironie: Justizministerin Hubig, die das Gesetz mit dem Schutz von Opfern wie Collien Fernandes begründete, muss selbst nun eine Prüfung des Bundesverfassungsgerichts fürchten. Die Klage wird von einem Bündnis aus Digitalrechtsorganisationen und einer "Vereinigung der Emoji-Versteher" vorbereitet. Es erscheint nur eine Frage der Zeit, bis der erste Bürger wegen eines "begünstigenden Daumen-hoch-Kommentars" in Untersuchungshaft genommen wird – und die erste Gerichtsverhandlung über die Verfassungsmäßigkeit eines 👍 beginnt.
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