Die Bundesministerin der Justiz, Christine Lambrecht (SPD), hat einen Gesetzentwurf angekündigt, der das unerlaubte Befahren öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein nicht mehr als Straftat, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit einstuft. Damit würde ein jahrzehntelanger Grundsatz des deutschen Strafrechts aufgeweicht, der seit der Einführung des heutigen ÖPNV-Systems Bestand hatte. „Wir müssen über die angemessene Reaktion des Rechtsstaates auf leichte Eigentumsdelikte im Alltag neu nachdenken“, erklärte Lambrecht in einer exklusiven Stellungnahme für diese Redaktion.
Hintergründe
Der Vorstoß, der formal eine Änderung des § 265a StGB (Unerlaubtes Befahren von Beförderungsmitteln) vorsieht, sei das Ergebnis einer „tiefgreifenden Analyse justizieller Kapazitäten und sozialer Integrationsbestrebungen“, wie aus einem vertraulichen Papier des Bundesjustizministeriums hervorgeht, das dieser Redaktion vorliegt. Demnach belaste die Verfolgung von rund 400.000 Schwarzfahrerdelikten pro Jahr die Staatsanwaltschaften unverhältnismäßig stark, während die tatsächlichen Schäden für die Verkehrsunternehmen im Schnitt unter 100 Euro lägen.
„Es geht nicht um Straffreiheit, sondern um Verhältnismäßigkeit“, betonte ein hochrangiger Mitarbeiter des Ministeriums, der anonym bleiben wollte, gegenüber unserer Redaktion. „Die Kriminalisierung eines Schülers, der einmal den Fahrschein vergisst, produziert mehr gesellschaftlichen Schaden als der ursprüngliche Tatbestand.“ Unbestätigten Berichten zufolge wurde der Vorstoß auch durch anhaltende personelle Engpässe in den Justizvollzugsanstalten befeuert, in denen kleinere Haftstrafen für Schwarzfahren bisher untergebracht wurden.
Rechtspolitologe Prof. Dr. Albrecht Schirmer von der Humboldt-Universität, der als Berater des Ministeriums fungiert, spricht von einer „langfristigen Entlastung des Strafrechts von Alltagsfrustrationen“. „Wir beobachten seit Jahren eine Inflation des Strafrechts in marginale Bereiche des sozialen Miteinanders. Dieser Schritt könnte den Anfang einer notwendigen Rückbesinnung auf das Subsidiaritätsprinzip markieren“, so Schirmer in einem schriftlichen Kommentar.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die Reaktionen sind gemischt bis feindselig. Der Deutsche Städtetag, der Interessen der Kommunalen Verkehrsbetriebe bündelt, nannte den Plan „ein fatales Signal für die Finanzierung des ÖPNV“. Ein Sprecher warnte vor „erheblichen Einnahmeausfällen“ und einer „Unkultur des kostenlosen Mitfahrens“. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, sprach von einer „gefährlichen Aufweichung des Rechtsbewusstseins“: „Wenn der Gesetzgeber Bagatellen aus dem Strafrecht ausklammert, untergräbt er die allgemeine Akzeptanz von Regeln.“
In der unionsgeführten Opposition wurde der Vorstoß als „sozialdemokratische Verklärung von Unrecht“ bezeichnet. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jan-Marco Luczak, sagte: „Schwarzfahren ist Diebstahl. Punkt. Wer das bagatellisiert, macht das Recht zur Farce.“
International wird die Diskussion mit Interesse verfolgt. In den Niederlanden, wo Schwarzfahren bereits seit Jahren nur eine Ordnungswidrigkeit ist, blickt man „mit einer Mischung aus Amusement und Unverständnis“ auf die deutsche Debatte, wie ein Mitarbeiter des niederländischen Justizministeriums unter der Hand bestätigte. „Bei uns ist das längst Alltagspraxis, aber wir hätten nie auf die Idee gekommen, es als ‚sozialen Integrationsbeitrag‘ zu verkaufen.“
Ausblick
Der Gesetzentwurf soll noch im Frühjahr in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Mit Widerstand im Bundesrat ist zu rechnen, da mehrere unionsgeführte Länder ihre Zustimmung verweigern dürften. Sollte das Vorhaben dennoch Gesetz werden, würde die Änderung voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Parallel dazu wird bereits über flankierende Maßnahmen debattiert. Im Gespräch ist ein „Fahrschein-Bonus-System“, bei dem Schwarzfahrer, die einen freiwilligen Sozialdienst für den örtlichen Verkehrsbetrieb leisten, keine Geldbuße mehr zahlen müssen. Ob dies die erhoffte „Integration“ bewirkt oder lediglich eine neue Bürokratie schafft, bleibt abzuwarten. Klar ist, dass der Ministerin mit ihrem Vorstoß ein kühner Schachzug gelingt, der den juristischen Diskurs nachhaltig verändern könnte – wenn auch vielleicht nicht unbedingt in dem von ihr intendierten Sinne.
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