HAMBURG. In einem beispiellosen Vorgang hat die Hamburger Umweltbehörde den Wolf, der vor Wochen eine 47-jährige Frau im Stadtteil Heimfeld verletzte, am Dienstagmorgen in die freie Wildbahn zurückversetzt. Das Tier, fiscal während der vorübergehenden Haft mit einem hochmodernen Satellitensender ausgestattet, wurde in einem nicht näher benannten Naturschutzgebiet nordöstlich der Stadtgrenze ausgewildert. "Mit dieser Maßnahme haben wir eine rechtssichere und naturverträgliche Lösung gefunden", erklärte Umweltsenatorin Melanie Fegebank (Grüne) in einer knappen Stellungnahme, die keine Fragen zuließ.

Hintergründe

Die Entscheidung, das als "problematisch" eingestufte Tier nicht dauerhaft in Gehegehaltung oder gar zu euthanasieren, basiert laut Auskunft aus Regierungskreisen auf einer verwaltungsinternen Risikoanalyse, die gemeinsam mit dem Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) erstellt wurde. "Die Priorität lag auf der Wiederintegration unter technischer Kontrolle", so ein Mitarbeiter des Finanzministeriums, der anonym bleiben wollte, gegenüber dieser Redaktion. "Die Kosten für einen dauerhaften Zooaufenthalt oder aufwändige Maßnahmen nach dem Bundesjagdgesetz wären immens gewesen. Die Monitoringsender sind eine vergleichsweise kosteneffiziente Lösung."

Das IZW soll in einem noch unveröffentlichten Gutachten festgestellt haben, dass der Wolf, ein etwa zweijähriger Rüde, durch die kurze Gefangenschaft "nicht nachhaltig an den Menschen konditioniert" worden sei. Vielmehr zeige das Verhalten während der Haft – vor allem das aggressive Zerkauen der Gitterstäbe – auf eine "erhebliche Wildnisnostalgie" hin, die eine Rückkehr in den Lebensraum notwendig mache. "Man kann einem Wolf kein Psychiater-Sofa anbieten", beschwichtigt ein mit der Angelegenheit betrauter Beamter des Senats. "Die Sozialisation erfolgt in der Gruppe, und die Gruppe ist im Wald."

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Die Entscheidung stößt auf ein gespaltenes Echo. Oppositionspolitiker im Landtag sprachen von "fahrlässiger Bürokratie" und einem "waghalsigen Sozialexperiment auf Kosten der öffentlichen Sicherheit". Ein Sprecher der CDU-Fraktion fragte retorisch: "Wenn ein Mensch nach einer Straftat auf Bewährung entlassen wird, trägt er eine elektronische Fußfessel. Trägt der Wolf nun eine elektronische Wolfsfessel? Wo ist der Respekt vor den Opfern?"

Internationale Medien, darunter die "New York Times" und "Le Monde", berichteten bereits über "Hamburg's radical wildlife rehabilitation policy". Ein Brüssel-Korrespondent einer deutschsprachigen Tageszeitung mutmaßte, die EU-Kommission prüfe mögliche Verstöße gegen die Habitatchungsrichtlinie, "falls der Wolf nun als 'kontrolliert freilebendes Risiko' in FFH-Gebieten eingestuft wird".

Der Deutsche Jagdverband (DJV) zeigte sich "fassungslos über die Naivität". DJV-Präsident Jochen F. fronte gegenüber "Gates Of Memes": "Das ist keine Auswilderung, das ist die administrative Freigabe einer potenziellen Gefahrenquelle. Wir haben umgehend Klage beim Verwaltungsgericht angekündigt, um die sofortige Wiedereinfangung zu erwirken."

Ausblick

Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das Experiment glückt. Der Sender liefert stündlich Positionsdaten, die beim zuständigen Revieramt in Harburg eingehen. "Bei Annäherung an Siedlungen oder größere Menschenansammlungen wird der Wildtierbeauftragte des Bezirks alarmiert", teilt die Senatorin mit. Ob und wie auf einen "Verstoß" gegen die Bewährungsauflagen reagiert werden kann, ist unklar. Das Landesjagdgesetz sieht bei "übergroßer Gefahr" Abschuss vor.

Beobachter fragen sich indes, ob der Fall Präzedenzcharakter hat. "Wenn ein Wolf, der einen Menschen verletzt hat, als 'auswilderungsfähig' gilt, was bedeutet das für die nächste Generation von Jungtieren, die an Human-Siedlungen heranwachsen?", fragt ein pensionierter Verhaltensforscher von der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der nicht namentlich genannt werden wollte. "Wir verwalten hier die Illusion von Kontrolle in einem System, das per Definition unkontrollierbar ist."

Gates Of Memes ist ein Satire-Medium. Dieser Artikel ist fiktive journalistische Übertreibung und dient ausschließlich der Unterhaltung.