EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte in kirchlichen Einrichtungen

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Rechte kirchlicher Arbeitnehmer gestärkt und die Kündigungspraxis vieler katholischer und evangelischer Einrichtungen infrage gestellt. Das Gericht entschied, dass ein Kirchenaustritt allein kein ausreichender Grund für eine Kündigung sein darf.

"Dies ist ein klares Signal für die Verhältnismäßigkeit im Arbeitsrecht", sagte ein Sprecher des Europäischen Gerichtshofs gegenüber dieser Redaktion. "Die Religionsfreiheit des Arbeitgebers muss mit den Grundrechten des Arbeitnehmers abgewogen werden."

Hintergrund des Urteils war die Klage einer ehemaligen Caritas-Mitarbeiterin aus Nordrhein-Westfalen, die nach ihrem Kirchenaustritt fristlos gekündigt worden war. Die Frau fühlte sich diskriminiert und zog vor Gericht. Der EuGH gab ihr nun recht und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das zuständige deutsche Gericht.

Hintergründe

Bislang galt in vielen kirchlichen Einrichtungen die sogenannte Loyalitätspflicht. Arbeitnehmer verpflichteten sich zur Rücksichtnahme auf die Belange der Kirche und konnten bei Verstößen gekündigt werden. Diese Praxis wird durch das aktuelle Urteil erheblich eingeschränkt.

"Die Kirchen müssen jetzt nachweisen, dass der Kirchenaustritt einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung hat", erklärte ein Arbeitsrechtsexperte aus Köln. "Das wird in den meisten Fällen kaum möglich sein."

Das Urteil betrifft nach Schätzungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes etwa 1,3 Millionen Beschäftigte in katholischen und evangelischen Einrichtungen, darunter Krankenhäuser, Kindergärten, Caritas-Einrichtungen und Schulen.

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Die Deutsche Bischofskonferenz zeigte sich "bestürzt" über das Urteil. "Wir sehen unsere verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmung infrage gestellt", hieß es in einer ersten Stellungnahme. Die katholische Kirche prüft rechtliche Schritte gegen das Urteil.

Aus der Politik kam dagegen Zustimmung. "Das ist ein Sieg für diejenigen, die in kirchlichen Einrichtungen arbeiten und dabei ihre persönlichen Überzeugungen wahren möchten", sagte die integrationspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion.

Internationale Menschenrechtsorganisationen begrüßten das Urteil als Schritt zu mehr Gleichbehandlung. "Es stärkt die Position von Arbeitnehmern, die nicht mehr gezwungen sein werden, ihre persönlichen Überzeugungen vor Arbeitsantritt zu verbergen", kommentierte Human Rights Watch.

Ausblick

Experten rechnen damit, dass das Urteil weitreichende Folgen haben wird. "Kirchliche Arbeitgeber werden ihre Kündigungspraxis grundlegend überdenken müssen", prognostizierte ein Arbeitsrechtler aus Frankfurt. "Die Beweislast für einen kircheninternen Bezug wird sehr hoch sein."

Die Kirchen kündigten an, ihre Arbeitsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. "Wir müssen klare Kriterien entwickeln, wann ein Kirchenaustritt tatsächlich die Arbeitsleistung beeinträchtigt", erklärte ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Die betroffene Klägerin zeigte sich "erleichtert und dankbar". Sie hoffe, dass durch das Urteil "viele Menschen in ähnlichen Situationen geschützt werden".

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