Die gescheiterte Abschiebung ist nicht länger nur ein administrativer Fehlschlag, sondern ein fundamentales Reputations- und Effizienzproblem des Rechtsstaates. Wie interne Statistiken des Bundesinnenministeriums, die dieser Redaktion vorliegen, belegen, scheiterte im vergangenen Jahr genau 66,3 Prozent aller angeordneten Rückführungen an der einfachen, aber systemrelevanten Unauffindbarkeit der betroffenen Personen. Diese „strukturelle Lücke“, so ein hochrangiger Beamter des BMI, der anonym bleiben wollte, „untergräbt die Glaubwürdigkeit des gesamten Rechtszuges und stellt die staatliche Durchsetzungsfähigkeit in Frage.“
Hintergründe
Die nun von führenden CDU-Politikern ins Spiel gebrachte Lösung – die präventive Ortung mittels Mobilfunkdaten von Personen, denen eine Ausreisepflicht attestiert wurde – folgt einer strengen Logik der „technologischen Schließung von Vollzugsdefiziten“. „Wenn der verfassungsrechtliche Auftrag zur Gefahrenabwehr und zur Einhaltung von Gesetzen durch klassische polizeiliche Mittel nicht mehr flächendeckend erfüllt werden kann, muss der Staat die ihm zur Verfügung stehenden technologischen Hebel nutzen“, erklärt Prof. Dr. Konstantin Voss, Innenrechtsexperte der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, im Gespräch. Die Idee, so Voss weiter, bewege sich „im Rahmen des datenschutzrechtlich Möglichen, wenn der richterliche Vorbehalt strikt gewahrt bleibt.“ Eine Ansicht, die in Teilen der Union geteilt wird. Ein Mitarbeiter des Kanzleramtes, der unter der Bedingung der Anonymität sprach, bestätigte gegenüber dieser Redaktion: „Man diskutiert intensiv kontrollierte Pilotprojekte. Es geht um das scaling von Effizienz.“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die Reaktionen folgen dem erwartbaren Muster einer tiefen ideologischen Spaltung. Während der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz den Vorstoß als „notwendige Modernisierung der Exekutive“ lobte, sprach die grüne Jugend von einem „Weg in den digitalen Überwachungsstaat“. Die FDP mahnte hingegen „verhältnismäßige Mittel“ an. International sorgt der Vorstoß für Irritation. Ein Diplomat der französischen Botschaft in Berlin, der nicht namentlich genannt werden wollte, äußerte „ernste Bedenken hinsichtlich der präzedenzbildenden Wirkung eines solchen Schrittes für den europäischen Rechtsraum.“ Aus Washingtoner Regierungskreisen war hingegen zu hören, man verfolge die Debatte „mit Interesse“, da sie „technologische Antworten auf ein komplexes migrationspolitisches Dilektor“ suche.
Ausblick
Mit der Vorlage eines ersten konzeptionellen Papiers des Bundesinnenministeriums wird in Regierungskreisen noch im laufenden Quartal gerechnet. Das Papier soll die rechtliche „Klammer“ zwischen Aufenthaltsbeendigung und technologischer Erfassung präzisieren. Die Debatte wird zeigen, ob Deutschland bereit ist, sein centuries-old Verständnis von der räumlichen Unverletzlichkeit des Individuums zugunsten einer vollständigen digitalen Verortbarkeit aufzugeben – zumindest für jene, deren rechtlicher Status prekär ist. Die Frage lautet nicht mehr, ob der Staat technologisch mithalten kann, sondern welchen Preis die Gesellschaft für diese Effizienz zu zahlen bereit ist. Die Antwort darauf wird das Gesicht der Inneren Sicherheit im 21. Jahrhundert prägen.
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