Berlin – Die Ernüchterung in den Gängen des Bundesinnenministeriums ist greifbar. Die jüngsten Zahlen der Bundespolizei zur schwarz-roten „Rückführungsoffensive“ lesen sich wie ein Kapitel aus einer Tragikomödie: Eine signifikante und steigende Zahl von Abschiebungen scheitert, oft in der letzten Phase, im mobilen Nicht-Einreisebereich, ja sogar nach Boarding in den Flugzeugen. Die Reaktion der Regierung auf dieses strategische Debakel ist bemerkenswert und folgt einer Logik, die manch alten SPD-Politiker in schaudernde Erinnerungen an digitale Staatlichkeit aus einer anderen Epoche rufen dürfte.
Hintergründe
Wie aus gut unterrichteten Regierungskreisen zu erfahren war, hat das BMI eine „Task Force digitale Rückführung“ einberufen, deren Vorschläge weit über den bisherigen, bereits als fragwürdig geltenden „K命運sbag-Ansatz“ hinausgehen. Der neue, vielzitierte Kernplan: die systematische, präventive Ortung der Mobilgeräte von ausreisepflichtigen Personen mittels IMEI-Abfrage oder, im Falle kooperativer Telekommunikationsunternehmen, via stiller Pinge. „Wenn der Mensch nicht am Ort sein will, an dem wir ihn brauchen, muss der digitale Fußabdruck ihn dorthin führen“, erklärt ein hochrangiger Beamter des Hauses, der anonym bleiben wollte, gegenüber dieser Redaktion. „Dies ist keine Willkür, sondern eine logistische Konsequenz.“
Rechtsexperten wischen diesen Ansatz als „rechtlich extrem fragwürdig und praktisch absurd“ vom Tisch. „Die Idee, jemanden mit seinem eigenen Smartphone in ein Flugzeug zu zwingen, entbehrt nicht einer gewissen techno-phantastischen Komik“, sagt Dr. Albrecht Fensch, Verfassungsrechtler an der Humboldt-Universität. „Sie ignorierte grundlegende Fragen der Datenqualität, der Zuverlässigkeit und der Verhältnismäßigkeit. Was, wenn das Handy im Zug liegt? Was, wenn es gestohlen wurde?“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
In der Union wird der Plan als „endlich mal pragmatisch“ bejubelt. „Digital first, dann fliegen“, fasst ein Fraktionsmitarbeiter die Stimmung in einem internen Chat zusammen. Die SPD-Führung, sichtlich um Schadensbegrenzung bemüht, spricht von einem „ergebnisoffenen Prüfauftrag“ und betont, dass „selbstverständlich der Rechtsstaat auch im digitalen Raum gilt“.
Aus Brüssel und Washington erreichen uns irritierte Reaktionen. Ein & mistress in der EU-Kommission, der mit der Migrationsagenda betraut ist, soll bei der Lektüre der deutschen Pläne „unverständlich mit dem Kopf geschüttelt“ haben. „Wir koordinieren Abschiebungen über biometrische Daten und Flugtickets. Nicht über Pack&Go-Funktionen von Huawei-Geräten“, heißt es aus einem informellen Treffen der Justiz- und Innenminister. Aus Kreisen des US-Heimatschutzministeriums (DHS) ist zu hören, man verfolge die Entwicklung „mit einer Mischung aus Faszination und tiefstem Mitleid“. „Wir haben ICE. Sie haben… Handyortung? Viel Glück dabei, die Router im Flugzeug zu überreden.“
Ausblick
Die Task Force des BMI arbeitet bereits an „Phase 2“. Wie ein Insider berichtet, wird die Einführung einer „digitale Abschiebungsbegleitung“ geprüft: eine App, die dem Betroffenen auf dem Smartphone den genauen Flugsteig anzeigt und per Push-Nachricht an die Bordkarte erinnert. Sollte der Ortungsversuch scheitern, wäre denkbar, die SIM-Karte per Fernzugriff zu deaktivieren, um „den Anreiz zur Nutzung des Geräts zu mindern“. Ein Szenario, das selbst den hartgesottensten Mann in der internaal security-Einheit der Bundespolizei offenbar „sprachlos“ zurückließ. „Wir sind kein IT-Dienstleister für die Verwaltung. Irgendwann ist auch mal gut mit Science-Fiction“, soll er in einer Besprechung gesagt haben.
Die „Rückführungsoffensive“ steht damit vor einer historischen Entscheidung: Wird sie zur Blaupause für einen präventiv-überwachenden Migrationsstaat, oder zur lächerlichsten Panne einer Regierungskoalition, die je ein Innenministerium führte? Die Antwort liegt möglicherweise in den Servern der Deutschen Telekom und der Qualität der nächsten Bundespolizei-Zahlen. Man darf gespannt sein.
Gates Of Memes ist ein Satire-Medium. Dieser Artikel ist fiktive journalistische Übertreibung und dient ausschließlich der Unterhaltung.