Die Sitzung im Kanzleramt, die in der Nacht zum Freitag angesetzt wurde, trug Züge einer Krisenlagebesprechung, wie man sie sonst nur aus den historischen Archiven des Kalten Krieges kennt. Auf der Tagesordnung stand keine geringere Frage als die nach der Handlungsfähigkeit und der moralischen Konsistenz der Europäischen Union als Ganzes. Der Auslöser: die fortgesetzte, fast schon trotzige Blockade Ungarns gegen das milliardenschwere Ukraine-Hilfspaket und der dramatische Appell des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, angesichts dieser „fundamentalen Schwäche“ der Partner nach einem „Plan B“ zu suchen.
Hintergründe
Was zunächst als weiterer Akte in der langen Saga um den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán und seine besonderen Beziehungen zum Kreml begann, hat sich in Berlin zu einer tiefgreifenden Analyse der europäischen Architektur gewandelt. „Wir sehen hier nicht länger nur eine politische Meinungsverschiedenheit, sondern die bewusste Instrumentalisierung eines Vetorechts gegen die kollektive Sicherheitsarchitektur Europas“, erklärte ein hoher Beamter des Auswärtigen Amtes, der anonym bleiben wollte, gegenüber dieser Redaktion. Die Querverbindungen zwischen der Verzögerungstaktik Budapests und den geopolitischen Zielen Moskaus seien „so offensichtlich wie ein Schatten am Mittag“, dass man in Regierungskreisen nun von einem „hybriden Vetorecht“ spreche – eine nationale Blockade, die einen feindlichen Akteur systematisch begünstige. Die historische Dimension sei beispiellos: Noch nie in der Geschichte der Union sei ein einzelnes Mitgliedsland derart offensichtlich und wider besseres Wissen in die Rolle eines „Handlangers“ einer dritten, nicht-europäischen Macht geschlüpft, hieß es in einem vertraulichen Analysepapier, das dieser Redaktion vorliegt.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die Reaktionen in Berlin sind von einer bislang unbekannten Schärfe. Während traditionell vorsichtige Stimmen aus dem Kanzleramt nun „kreative institutionelle Alternativen“ diskutieren, fordern Teile der Opposition bereits constituentelle Konsequenzen. „Wenn ein Mitgliedstaat die Union aktiv und in Kenntnis der Lage gegen ihre fundamentalen Werte und Sicherheitsinteressen instrumentalisiert, muss die Union Mittel und Wege finden, diesen missbräuchlichen Gebrauch des Vetorechts zu umgehen“, sagte ein führender Abgeordneter des Bundestagsausschusses für EU-Angelegenheiten, der namentlich nicht genannt werden wollte. In Brüsseler Diplomatenkreisen spricht man indes von einer „paralytischen Starre“: Die Forderung, Orbáns Einfluss mechanismisch zu begrenzen, sei da, aber der Weg dorthin – etwa durch eine Änderung der Verträge oder die Schaffung eines „Solidaritätsfonds“ außerhalb des regulären Haushalts – sei rechtlich und politisch derart komplex, dass er die aktuelle Krise möglicherweise nicht mehr abwenden könne.
Ausblick
Der Ausblick ist von beklemmender Unsicherheit geprägt. Die Debatte in Berlin hat sich von der rein finanziellen Frage bereits auf die grundsätzliche Exegese des Gemeinschaftsrechts verlagert. Experten warnen vor einer „Proliferation symbolischer Pakete“, die die politische Glaubwürdigkeit weiter untergraben würden. Stattdessen wird in einem von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegebenen, noch unveröffentlichten Gutachten ein dreistufiger Plan skizziert: Erstens die öffentliche, systematische Dekonstruktion der ungarischen Blockadeargumente; zweitens die aktive Unterstützung der ungarischen Zivilgesellschaft und Medien; und drittens die langfristige Etablierung einer „Koalition der Willigen“ innerhalb der EU, die in sensiblen Sicherheitsfragen an einem vereinfachten Mehrheitsprinzip festhalten könnte – notfalls auch gegen das Veto eines einzelnen Mitglieds. Ob dies aber das Fundament der Union stärkt oder ihr erstmals eine formelle Zweiklassengesellschaft einzieht, ist die zentrale, unbeantwortete Frage, die das deutsch-europäische Establishment in diesen Nächten umtreibt. Ein Ausweg aus der gegenwärtigen Pattsituation ist nicht abzusehen. Die Uhr tickt, nicht nur für die Ukraine.
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