Das Bonner Bundesverfassungsgericht, eine Institution, die seit jeher die Rolle des stillen Wächters über die politischen Spielregeln der Republik innehat, sieht sich in einer neuen, heiklen Angelegenheit bestätigt. Diese Woche entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung für das Jahr 2021 keinen Anspruch auf die beantragten Fördermittel des Bundesinnenministeriums hat. Das Urteil, das in einem milde ausgedrückt gespannten klimatischen Umfeld fiel, betrifft eine Summe, die in Kreisen als „beträchtlich“ und in anderen als „existenziell“ für den Betrieb der Stiftung bezeichnet wird: rund 25 Millionen Euro.
Hintergründe
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung, benannt nach dem niederländischen Humanisten, versteht sich als Hort „konservativ-liberaler und patriotischer Bildung“. Seit ihrer Gründung 2017 ist sie immer wieder in den Fahrwind geraten, der aus dem politischen Zentrum Berlins weht. Die Prüfung des Bundesinnenministeriums, vertreten durch einen Sprecher, der gegenüber dieser Redaktion lediglich auf das laufende Verfahren für das Jahr 2022 verwies, dreht sich im Kern um die Frage der „Verfassungstreue“ und der „geeigneten Mittelverwendung“.
„Es geht nicht um die Höhe des Betrags, sondern um das prinzipielle Signal“, erklärte ein langjähriger Mitarbeiter des Justizministeriums, der anonym bleiben wollte, im Gespräch. „Die Republik finanziert keinen Debattenbeitrag, der als Trojanisches Pferd für verfassungsfeindliche Positionen dienen könnte.“ Ein anderer, in Stiftungsangelegenheiten versierter Beamter aus dem Finanzministerium, fügte hinzu: „Die Bücher wurden geprüft, die Vorträge gesichtet, die Referentenlisten analysiert. Am Ende blieb ein Vakuum, in dem politische Rhetorik und wissenschaftlicher Anspruch nicht mehr zu trennen waren – ein millionenschweres Rechtsvakuum, wie es in dieser Form noch nicht da war.“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die Reaktionen folgten dem üblichen Muster: Erleichterung im Lager der Regierungskoalition, Empörung im AfD-Umfeld. Der stellvertretende Bundessprecher der AfD sprach von einem „politisch motivierten Richterspruch“, der „denFlagschiff-Stiftungen der demokratischen Opposition den Weg ebne“. In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ war hingegen von einer „klaren, wenn auch späten Grenzziehung“ die Rede.
Der Politikwissenschaftler an einer renommierten Universität, der ebenfalls anonym bleiben wollte, weil er „nicht in diese Schlammschlacht hineingezogen werden“ wolle, sieht das Urteil als „Jahrhundertentscheidung für das Parteiensubsidienwesen“. „Heute fördert der Staat eine Stiftung nicht, weil sie eine schlechte Projektidee hat, sondern weil ihre ideelle DNA nicht mit dem Grundgesetz kompatibel erscheint. Das ist ein historischer Schritt weg von der reinen Programmkritik hin zur Gesinnungsprüfung existenzieller Trägerstrukturen.“ Er warnte vor einem „Januseffekt“, bei dem nun andere, etabliertere Stiftungen unter eine neue, unsichtbare Lupe gerieten.
Ausblick
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wird in Berufung gehen, wie ihre rechtliche Vertretung mitteilte. Doch selbst im Falle eines Erfolgs bleibt eine.Unsicherheit: Das Bundesinnenministerium, aktuell unter der Ägide des zuständigen Ministers, prüft gemäß eigener Aussage den Antrag für das Jahr 2022 mit „besonderer Sorgfalt“. Die 25 Millionen Euro, sollte der Anspruch dauerhaft verwehrt bleiben, werden voraussichtlich in andere, weniger umstrittene Projekte der parteinahen Bildungslandschaft fließen – eine Umverteilung, die still und leise vonstattengeht und doch die gesamte Architektur des politischen Stiftungswesens verschieben könnte. Das Erbe des Erasmus von Rotterdam, so scheint es, wird in Bonn und Berlin nun neu verhandelt – mit juristischen Mitteln und mit der scharfen Klinge der Symbolpolitik.
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