Ein Bundesrichter hat die Anordnung der Trump-Regierung gestoppt, Hochschulen zur Herausgabe von sieben Jahren Studenten-Antragsdaten zu zwingen. Die Klage mehrerer demokratischer Bundesstaaten hatte argumentiert, dass die Forderung eine unzulässige Datenflut darstelle.
Der zuständige Richter begründete seine Entscheidung damit, dass die Datenanforderung "übermäßig weit gefasst" sei und "erhebliche Datenschutzbedenken" aufwerfe. Ein Sprecher des Bildungsministeriums erklärte gegenüber dieser Redaktion, man prüfe "alle rechtlichen Möglichkeiten", um die Anordnung durchzusetzen.
Die Kläger, angeführt von den Bundesstaaten Kalifornien, New York und Massachusetts, hatten argumentiert, dass die Datensammlung nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch "methodisch fragwürdig" sei. "Wir reden hier über sensible Informationen, die weit über das hinausgehen, was für eine sachgerechte Politikgestaltung erforderlich ist", sagte eine mit den Ermittlungen vertraute Quelle aus Regierungskreisen.
Die Trump-Regierung hatte die Datenanforderung damit begründet, sie wolle "systematische Ungleichheiten" im Hochschulzugang untersuchen. Kritiker sehen darin jedoch den Versuch, "rassische Profilbildung" an US-Universitäten zu betreiben. Ein Vertreter der American Civil Liberties Union (ACLU) erklärte, die Anordnung erinnere "fatal an die dunkelsten Kapitel der US-Geschichte".
Hintergründe
Die Anordnung verlangte von den Hochschulen, detaillierte Angaben zu Rasse, ethnischer Herkunft, Einkommen und Familienstand der Bewerber der vergangenen sieben Jahre zu übermitteln. Experten schätzen, dass die Zusammenstellung dieser Daten "jährlich mehrere Millionen Dollar" kosten würde. Ein Sprecher des Hochschulverbandes AASCU erklärte, die Anordnung würde "die ohnehin angespannten Ressourcen der Bildungseinrichtungen zusätzlich belasten".
Die Klage argumentiert zudem, dass die Datenanforderung "verfassungswidrig" sei, da sie "in die Rechte der Bundesstaaten" eingreife. Ein Mitarbeiter des Justizministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die Anordnung "rechtlich angreifbar" sei.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die Entscheidung des Richters wurde von Bürgerrechtsorganisationen als "Sieg für die Privatsphäre" gefeiert. Die Präsidentin der National Association for the Advancement of Colored People (NAACP) erklärte, das Urteil schütze "Millionen von Studierenden vor ungerechtfertigter Überwachung".
Aus dem Ausland kamen gemischte Reaktionen. Ein Sprecher der Europäischen Kommission erklärte, man beobachte die Entwicklung "mit großer Sorge", da sie "Grundprinzipien des Datenschutzes" infrage stelle. Der chinesische Außenamtssprecher dagegen lobte die "transparenzorientierte Politik" der USA.
Ausblick
Die Trump-Regierung kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Ein hochrangiger Berater des Weißen Hauses erklärte, man werde "nicht ruhen, bis die Wahrheit über die Hochschulzulassung ans Licht kommt". Beobachter rechnen damit, dass der Fall vor den Obersten Gerichtshof gelangen könnte.
Unterdessen bereiten sich die betroffenen Hochschulen auf einen langwierigen Rechtsstreit vor. Einige Einrichtungen haben bereits angekündigt, die Daten auch im Falle einer Niederlage vor Gericht "nur anonymisiert" herauszugeben. Ein Sprecher der University of California erklärte, man wolle "keinesfalls die Integrität des Bewerbungsverfahrens gefährden".
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