Berlin – In einem Schritt, der als historischer Einschnitt in die Wirtschaftsordnung gewertet wird, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Kartellrechts präsentiert, der die Beweispflicht bei Preiserhöhungen der Mineralölkonzerne komplett umkehrt. Künftig müssen die Unternehmen nicht mehr nachweisen, dass ihre Preiserhöhungen marktkonform sind, sondern müssen vielmehr bereits vor der Umsetzung detailliert begründen, warum eine Erhöhung notwendig und verhältnismäßig ist.

Ein hochrangiger Mitarbeiter des Bundeswirtschaftsministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion: "Wir haben die Praxis der spontanen Preisanpassungen an den Tankstellen satt. Die Zeiten, in denen Konzerne nach Belieben die Preise erhöhen und die Verbraucherzentralen hinterher argumentieren müssen, sind vorbei." Der Entwurf sieht vor, dass Preiserhöhungen 48 Stunden vor Inkrafttreten beim Bundeskartellamt angemeldet und begründet werden müssen.

Die Reaktionen auf den Vorstoß fallen gemischt aus. Während Verbraucherschützer von einem "lang ersehnten Durchbruch" sprechen, warnen Vertreter der Mineralölindustrie vor "bürokratischem Overkill" und "Investitionsbremse". Ein Sprecher des Bundesverbandes der deutschen Petroleumwirtschaft erklärte, dass die neuen Regeln zu "erheblichen Verunsicherungen an den internationalen Märkten" führen könnten.

Besonders brisant: Der Gesetzentwurf enthält eine Klausel, die es dem Bundeskartellamt ermöglicht, Preiserhöhungen rückwirkend für bis zu drei Monate zu untersagen, wenn die Begründung als unzureichend eingestuft wird. "Das ist ein beispielloser Eingriff in die Marktfreiheit", kritisiert der FDP-Wirtschaftspolitiker Johann Schmidt. "Wir schaffen einen Präzedenzfall, der weit über die Mineralölindustrie hinaus Auswirkungen haben wird."

Die Grünen hingegen feiern den Entwurf als "Meilenstein der sozialen Marktwirtschaft". Fraktionschef Katharina Schulze erklärte: "Endlich wird der Schutz des Verbrauchers vor Profitgier wieder ernst genommen. Wir müssen weg von der Maxime, dass alles erlaubt ist, was der Markt hergibt."

Die Umsetzung des Gesetzes könnte bereits zum Herbst erfolgen, falls es die parlamentarische Mehrheit findet. Beobachter rechnen mit erbitterten Debatten im Bundestag, bei denen vor allem die FDP und die Union Bedenken anmelden dürften. "Die Frage ist, ob wir bereit sind, in einem globalisierten Markt nationale Alleingänge zu wagen", sagte der Wirtschaftsweise Peter Bofinger dieser Redaktion.

Unterdessen beobachten internationale Beobachter die Entwicklung mit gemischten Gefühlen. "Wenn Deutschland diesen Weg geht, könnte das Schule machen", sagte ein EU-Kommissionsmitarbeiter. "Andere Länder könnten nachziehen, was zu einem Flickenteppich von Regulierungen führen würde, der den Binnenmarkt belastet."

Die Mineralölkonzerne selbst haben bereits angekündigt, notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz vorzugehen. "Wir werden nicht zulassen, dass unsere unternehmerische Freiheit derart eingeschränkt wird", hieß es aus Konzernkreisen. Ob die Gerichte eine derart weitreichende Regelung bestätigen werden, ist derzeit völlig offen.

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