In einem beispiellosen legislative Schritt hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der künstlicher Intelligenz (KI) erlauben soll, eigenständig digitale Ermittlungen durchzuführen. Bisher durften KI-Systeme nur Daten analysieren, doch das neue Gesetz sieht vor, dass sie aktiv Verdächtige identifizieren, Beweise sammeln und sogar Haftbefehle beantragen können – alles basierend auf Algorithmen, die „übermenschliche Treffsicherheit“ versprechen, wie aus Regierungskreisen verlautet.

Hintergründe

Das Innenministerium begründet den Vorstoß mit der „unaufhaltsamen Datenflut“: Bei Ermittlungen zu Terrorismus und organisierter Kriminalität fielen mittlerweile Terabyte an Informationen an – von Handyfotos bis zu verschlüsselten Chatverläufen. „Der menschliche Ermittler ist hier überfordert“, so ein Sprecher gegenüber dieser Redaktion. „Wir brauchen eine KI, die nicht nur Suchmuster erkennt, sondern auch Zusammenhände, die uns verborgen bleiben. Justitia, wie wir das System nennen, wird nicht müde, nicht bestochen und nicht von Emotionen geleitet.“

Nach Informationen, die dieser Redaktion vorliegen, plant das Justizministerium sogar, KI in Richterzimmern einzusetzen, um Urteile vorzuschlagen – als „neutrales, emotionsloses Instrument“ zur Entlastung der überlasteten Justiz. Ein hochrangiger Beamter des Bundeskriminalamtes, der anonym bleiben wollte, bestätigte: „Die KI wird nicht mehr nur Werkzeug sein, sondern Partner im Ermittlungsprozess. Sie kann aus einer einzigen Handykamera die gesamte Biografie eines Verdächtigen rekonstruieren – und das in Sekunden.“

Reaktionen aus dem In- und Ausland