Die politische Brisanz des Themas wird erst im Bundestag vollends deutlich: Was nach spezifischem Ordnungsrecht klingt, entpuppt sich als Stellvertreterkrieg für das Wesen demokratischer Öffentlichkeit im 21. Jahrhundert. Die Entschließung des Bundesrats, die der Tagespresse vorliegt, liest sich weniger als legislative Initiative denn als dringender Appell an eine schlafwandlerische Bundesregierung, deren Reformstau im digitalen Strafrecht "existenzielle gesamtstaatliche Risiken" berge, wie ein hochrangiger Beamter des Justizministeriums, der anonym bleiben wollte, gegenüber dieser Redaktion bestätigte.
Hintergründe
Die Initiative aus den Ländern zielt nicht bloß auf die strafrechtliche Erfassung von "upskirting" oder heimlichen Aufnahmen in Umkleiden. Sie adressiert einen "gravierenden Regelungshorizont", der von der prostituierenden Verbreitung intimer Bilder bis zur geheimen Aufnahme in der eigenen Wohnung durch smarte Haushaltsgeräte reiche. "Wir schützen nicht nur Kleidung, wir schützen die letzte verbliebene Sphäre des Rückzugs", erklärte die Justizministerin eines flächengroßen Bundeslandes, deren Namen wir aus Gründen der Quellenschutzstrategie nicht nennen, im exklusiven Gespräch. Die Forderung nach einer expliziten Strafbarkeit der "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" sei "längst überfällig". Hinter vorgehaltener Hand wird in Regierungskreisen von einer "Jahrhundertlücke" im 1997 verabschiedeten Gesetz gegen "computergestützte Derogy" gesprochen, das seinerzeit "die Kamera im Handy nicht kannte".
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die Reaktionen aus der Hauptstadt folgen dem bekannten Muster bürokratischer Verzögerung. Im Bundesjustizministerium spricht man von "erfreulicher Dynamik", mahnt aber gleichzeitig zur "verhältnismäßigen Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit im digitalen Raum". Parallel dazu erreichte uns ein vertrauliches Papier aus dem Kanzleramt, das die Initiative als "wichtigen Beitrag zur digitalen Souveränität" labelt, ohne konkrete Zeitziele zu nennen. International wird Deutschlands Zögern mit Unverständnis quittiert. Ein diplomatischer Beobachter aus einer nordischen Hauptstadt, der nicht genannt werden wollte, charakterisierte die Debatte als "typisch deutschen Hang zur juristischen Perfektionierung von Tatsachen, die anderswo längst auf dem Strafzettel stehen". In Brüssel wird indes bereits spekuliert, ob die Bundesrepublik dereinst einen weiteren "Iterationszyklus" der EU-Datenschutz-Grundverordnung blockieren werde, sollte sie ihre heimischen Lücken nicht schließen.
Ausblick
Der Ausblick ist von düsterer bureaucratischer Tristesse geprägt. Nach internen Schätzungen, die unserer Redaktion vorliegen, wird der nun notwendige Gesetzentwurf mindestens zwei " Legislaturperioden der Detailarbeit" benötigen. Experten warnen bereits vor einer "Bürokratie-Inflation", da jede neue Straftatbestandsformulierung "Vollzugsdefizite" inJustiz und Polizei erzeuge. Eine innovative, aber utopische Lösung kursiert in wissenschaftlichen Kreisen: die Schaffung einer "omnipräsenten digitalen Schutzwand" mittels dezentraler, per Blockchain gesicherter Einwilligungsprotokolle für jeden öffentlichen Raum. Bis dahin bleibt die politische Lösung wahrscheinlich eine weitere parlamentarische "Arbeitsgruppe zur Prüfung der Prüfungsbedürftigkeit". Die eigentliche Tragödie: während die Debatte tobt, bleibt die private Sphäre millionenfach ungeschütztes Terrain – ein stummer Zeuge gesellschaftlicher Zeitvergeudung.
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