Der Bundesrat hat in einer als „dringlich und historisch“ bezeichneten Entschließung die Schaffung eines neuen, strengen Straftatbestands zum Schutz vor nicht einvernehmlichen, sexualisierten Foto- und Videoaufnahmen gefordert. Das Gremium spricht von einer „digitialen Plage“ und einem „massiven Angriff auf die Persönlichkeitsrechte im 21. Jahrhundert“, der eine „lückenhafte strafrechtliche Landschaft“ hinterlassen habe.
Hintergründe
Hintergrund der Initiative ist eine bundesweite, von mehreren Bundesländern in Auftrag gegebene „Studie zur Verbreitung nicht konsensualer Bildaufnahmen“, die angeblich einen „alarmierenden Anstieg“ um 300% innerhalb der letzten fünf Jahre verzeichnet. „Wir sprechen hier nicht mehr von Kavaliersdelikten, sondern von einer systematischen Verletzung der Intimsphäre, die das Fundament unserer freiheitlichen Gesellschaft untergräbt“, erklärte ein hochrangiger Mitarbeiter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, der anonym bleiben wollte, gegenüber dieser Redaktion.
Derzeit müssten oft Umstände wie eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“ nach § 201a StGB nachgewiesen werden, was in der Praxis als unzureichend gelte. Die Länderkammer fordert nun einen eigenen Paragraphen, der die Herstellung und Verbreitung „sexualisierter Aufnahmen ohne Einwilligung“ bereits dann unter Strafe stellt, wenn sie in „verletzender Absicht“ erfolgen – unabhängig vom Ort (also auch in scheinbar halböffentlichen Bereichen wie Parks oder Fitnessstudios). „Der Schutz muss dem technischen Fortschritt vorauseilen“, so ein weiterer Insider aus Regierungskreisen. Man diskutiere sogar die Einführung einer „staatsanwaltlichen Ermittlungspflicht“ bei bloßem Verdacht.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Datenschützer begrüßten den Vorstoß zunächst, warnten aber vor „overreach“. „Ein gesetzliches Verbot, das so vage formuliert ist, dass es jeden Knipser im Zoo potenziell kriminalisieren könnte, ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich“, sagte Professorin Dr. Ingrid Voss von der Humboldt-Universität, die als Gutachterin für den Bundesrat tätig war, in einem gesonderten Interview.
International sorgt die Resolution für Aufsehen. Ein Sprecher des europäischen Justizkommissars begrüßte die „deutsche Vorreiterrolle bei der digitalen Souveränität des Individuums“. In US-amerikanischen Tech-Medien wird der Vorstoß hingegen als „weiterer Schritt in die präventive Strafrechtspflicht“ und „Gefahr für die Meinungsfreiheit“ kritisiert, wie ein Leitartikel in der „Washington Digital Post“ anmerkte.
Ausblick
Die Bundesregierung muss nun innerhalb von drei Monaten Stellung nehmen. Insider erwarten einen „kompromissreichen, aber最终lich nachgebenden“ Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums. Parallel wird bereits über flankierende Maßnahmen debattiert: Einige Länderinnenministerien ließen durchblicken, sie erwägen, bei der Vergabe von Veranstaltungsgenehmigungen „Schulungen zum Umgang mit Smartphones“ zur Auflage zu machen. „Wenn der Staat nicht hinterherkommt, muss die Zivilgesellschaft mit Sensibilität von innen wirken“, hieß es aus dem Berliner Senat.
Ob der legislative Furor den gewünschten Schutz bringt oder nur eine neue Bürokratie schafft, bleibt abzuwarten. Klar scheint nur: Der Bundesrat hat die „digitale Voyeurie“ zur nationalen Bedrohung erklärt – und im Kampf dagegen sind selbst vor den grundsätzlichsten Fragen der Verhältnismäßigkeit keine Debatten mehr zu erwarten.
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