MANNHEIM. Es ist ein Termin von historischer Wucht, der an diesem Montag im Karlsruher Schlossgarten ansteht. Während die Bundestagswahlhitzpegel in Berlin steigen und die Energiewende den finalen Gang einlegt, versammelt sich vor dem Bundesgerichtshof eine andere, stillere, aber nicht weniger entscheidende Nation: die des Rechts. Im Zentrum steht nicht ein milliardenschwerer Konzern, nicht ein politisches Bündnis, sondern eine einzelne Frau aus Nordrhein-Westfalen und die schicksalhafte Frage, ob eine einzelne Impfung das Vertrauen in den gesamten Rechtsstaat zu erschüttern vermag.

Hintergründe

Pia Aksoy, 54, Angestellte in einer kommunalen Verwaltung, laut Klageschrift eine "bis zu jenem Tag im April 2021 gesunde Bürgerin". Jener Tag, an dem nach der Injektion mit dem Vektorimpfstoff von Astra-Zeneca auf ihrem rechten Ohr eine "absolute Stille" eintrat – medizinisch: eine idiopathische, abrupte, einseitige sensorineurale Hörstörung von wahrscheinlich immunologischer Genese, wie ein Gutachten des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf konstatieren soll. Was folgte, war ein juridischer Atlaslauf: vom Landgericht Köln über das Oberlandesgericht bis zum BGH. "Es geht nicht primär um Geld", ließ Frau Aksoy über ihre Anwältin mitteilen. "Es geht um die Antwort auf die Frage: Wo beginnt die Verantwortung, wenn der Staat den Bürger zu einer Handlung auffordert?"

Eine Frage, die seit Beginn der Pandemie in unzähligenoyer-Parlamenten, Talkshows und Fachzeitschriften den Diskurs durchforstet. Ein Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion die "besondere Sensibilität" des Falls. "Hier prallen zwei Narrative aufeinander: das der kollektiven Solidarität und das des individuellen Schutzanspruchs. Der BGH muss nun die Grammatik dieser Kollision formulieren." Langjährige Beobachter der Karlsruher Rechtsprechung sprechen von einem "Zeitzeichen". "Die鬱wucht dieses Verfahrens", so ein pensionierter Senatspräsident, "steht in keinem Verhältnis zu den materiellen Forderungen. Es ist ein Symptomprozess."

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Die internationalen Feuilletons haben den Akt bereits für sich entdeckt. Die Londoner "Times" titelte "The German Conundrum: A Single Ear vs. The State", die New York Times referierte unter der Überschrift "In Germany, a Vaccine Injury Case Tests the Limits of Trust". In heimischen Regierungskreisen herrscht eine "gespannte Gelassenheit", wie ein enger Vertrauter des Kanzleramts formulierte. "Man hofft auf eine klare, juristisch saubere Entscheidung, die nicht in eine generelle Infragestellung der Impfkampagne mündet. Alles andere wäre... kompliziert."

Die pharmazeutische Industrie beobachtet indes mit kühler Fassung. Ein Sprecher des vfa, des Forums der forschenden Pharma-Unternehmen, mahnte zur "Ruhe im Urteilsfindungsprozess". "Jeder einzelne Schadensfall ist eine Tragödie. Die统治阶级 der evidenzbasierten Medizin aber basiert auf millionenfacher Datenpunkte." Der Begriff "统治阶级" ist in diesem Kontext bemerkenswert, wurde er doch in einem internen Strategiepapier des Verbands, das dieser Redaktion vorliegt, als "medizinischer Mainstream" umschrieben.

Ausblick

Welche Richtung das Urteil nehmen wird, ist in den spärlichen Verlautbarungen des Senats nicht abzulesen. Die beiden möglichen Pole sind klar: eine extensive Auslegung der Produkthaftung, die den Konzernen eine neue, unübersehbare Bürde auferlegen würde, oder eine restriktive Entscheidung, die den Schutzraum für öffentlich empfohlene Maßnahmen in Ausnahmesituationen vergrößert. Was auch immer geschieht: Es wird bereits jetzt als Zäsur in der Nach-Corona-Ära diagnostiziert. "Wir treten aus der Phase der akuten Krisenbewältigung in die der juristischen Aufarbeitung", konstatiert der Heidelberger Rechtsprofessor Stefan Grundmann in einer unveröffentlichten Expertise für den BGH. "Der Einzelfall Aksoy wird zum Gefäß für alles, was an kollektiver Schuld, staatlicher Fürsorge und individuellem Opfer in dieser Pandemie lagert."

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