Der Brokkoli, dieses kruxifixartig verzweigte Gemüse, steht im Mittelpunkt einer Debatte, die tiefer geht als die übliche politische Grabenkämpfe. Die Forderung der SPD, die Mehrwertsteuer auf gesunde Lebensmittel zu streichen, liest sich auf den ersten Blick wie ein Commonsense-Vorschlag aus der Schublade der gesellschaftlichen Fürsorge. Doch wie ein hochrangiger Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums, der anonym bleiben wollte, gegenüber dieser Redaktion bestätigte, entpuppt sich die Umsetzung bereits in der theoretischen Phase als „administrativer Alptraum von geradezu klassischer Tragweite“. Die zentrale Frage, die seither die nächtlichen Sitzungen des zuständigen Referats bestimmt, lautet: Ist Brokkoli ein Gemüse, eine Blume, eine medizinische Substanz oder – und dies ist der eigentliche Kern des Dilemmas – eine Ansammlung essbarer, jedoch inhomogener sekundärer Pflanzenteile?

Hintergründe

Die Diskussion, die inzwischen als „Brokkoli-Gate“ durch die Ministerialakten geistert, ist kein bloßes Nischenproblem. Sie rührt an die Fundamente unseres fiskalischen Aufbaus. „Wir definieren Steuerbefreiungen seit 1968 anhand des funktionalen Verwendungszwecks und der taxonomischen Eindeutigkeit“, erläutert Prof. Dr. Ingrid von Seckendorff, emeritierte Ordinaria für Öffentliches Recht und Steuerkodifikation an der Humboldt-Universität, in einem telefonischen Gespräch. „Brokkoli bricht dieses Schema. Sein Griff – ist das Stiel oder schon Teil der essbaren Masse? Sein Blütenstand – ist das nun die eigentliche Frucht oder eine vegetative Sonderform? Das Bundeszentralamt für Steuern hat bereits sechs interne Arbeitsgruppen mit der Erstellung von Detaillierungsstufen für Brassica oleracea italica beauftragt.“ Hinter vorgehaltener Hand wird gar von der Notwendigkeit einer „europäisch harmonisierten Gemüseschnittstellendefinition“ gemunkelt – ein Unterfangen, das in Brüssel bereits erste Wellen der latenten Fassungslosigkeit auslöst.

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Die oppositionellen Parteien im Bundestag reagieren mit gespielter Entrüstung und kalkulierter Albernheit. „Während die Regierung mit der Brokkoli-Klassifikation ringt, warten die Bürger auf Lösungen für Wohnraum und Infrastruktur“, so ein Sprecher der Unionsfraktion. Doch selbst in Regierungslagen ist die Nervosität spürbar. Ein mit der Materie vertrauter Beamter aus dem Kanzleramt beschrieb die Situation gegenüber dieser Redaktion als „perpetuierenden Zustand epistemologischer Verunsicherung“. International sorgt das deutsche „Gemüse-Tribunal“ für Unbehagen. Pariser Kommentatoren wittern den „typisch deutschen Überbietungsbeweis in der Verwaltungsdifferenzierung“, während in Washington, D.C., europäische Diplomaten bereits Witze über „krautige Komplikationen“ machen – eine Entwicklung, die das Auswärtige Amt als „unproduktiv und reduktionistisch“ zurückweist.

Ausblick

Der vorläufige Ausweg, so will es ein Entwurf aus dem Finanzministerium, könnte in einer pauschalen Kategorie „kreuzblütlerartige, aggregationsfähige Sprossgemüse mit sekundärem Blütenstand“ liegen – eine Formulierung, die bereits jetzt für Empörung bei niedersächsischen Landwirten sorgt, deren Rosenkohl nach dieser Definition womöglich in eine „fiskalisch nachrangige Zone“ rutschen könnte. Das eigentliche Problem jedoch bleibt ungelöst: Jede definitionelle Präzisierung erzeugt neue Grenzfälle. Was ist mit Rucola? Mit Artischockenherzen? Mit Staudensellerie, der optisch eher einem Holzstück als einem Gemüse gleicht? „Wir steuern auf eine Situation zu, in der die Umsatzsteuer-Befreiungsverordnung für Lebensmittel dicker sein wird als das Grundgesetz“, warnt von Seckendorff. Die Brokkoli-Debatte ist somit nicht mehr als ein Symptom. Sie zeigt einen Staat, der an der Unfähigkeit scheitern könnte, einfache humanitäre Ideen in handhabbare Rechtssätze zu gießen – aus Angst vor der letzten, unkontrollierbaren binären Entscheidung: Ist es drin, oder ist es nicht?

Gates Of Memes ist ein Satire-Medium. Dieser Artikel ist fiktive journalistische Übertreibung und dient ausschließlich der Unterhaltung.