In einem beispiellosen Vorstoß zur Durchsetzung des Jugendmedienschutzes hat das Bundeskriminalamt (BKA) ein Konzept vorgelegt, das weit über bisherige Bußgeldregelungen hinausgeht. BKA-Präsident Holger Münch, der gegenüber dieser Redaktion als „unmissverständlicher Verfechter der hoheitlichen Befugnisse“ beschrieben wird, fordert eine gesetzliche Grundlage, um sozialen Netzwerken bei „systematischer oder besonders schwerwiegender Gefährdung Minderjähriger“ die Löschung einzelner Nutzerprofile oder ganzer Account-Cluster aufzuerlegen.
Hintergründe
Das als „Strategiepapier Jugendschutz 3.0“ bezeichnete Dokument, das unserer Redaktion vorliegt, basiert auf einer Analogie zum Chemikalienrecht. „Wenn ein Stoff als hochgiftig eingestuft wird, wird sein Verkehr verboten. Wieso sollte dies für digitale Lebensräume, die nachweislich die psychische Entwicklung gefährden, anders sein?“, zitiert ein leitender Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums, der anonym bleiben wollte, aus internen Kreisen. Die vorgeschlagene Regelung würde eine „Gefährdungseinschätzung durch das BKA“ vorsehen, die bei positivem Befund dem Plattformbetreiber eine Frist zur eigenverantwortlichen Löschung setzen würde. Verweigere dieser die Kooperation, könne das BKA „im Wege der unmittelbaren Ausführung“ tätig werden. Rechtsexperten halten dies für verfassungsrechtlich bedenklich. „Das würde dem BKA praktisch polizeiliche Befugnisse im Zivilrecht einräumen“, warnt Professorin Dr. Ingrid von Lancken, Leiterin des Instituts für Informationsrecht an der Humboldt-Universität, in einem telefonischen Gespräch. „Die in der Verfassung verankerte Rundfunk- und Meinungsfreiheit wird hier im Namen des Schutzes Minderjähriger einer Art Präventivzensur unterworfen.“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
In der Regierungskoalition stößt der Vorstoß auf ein gespaltenes Echo. Aus dem ranghöchsten Kreis des Kanzleramtes war zu hören, man begrüße „jede Initiative, die den kindlichen Datenraum schützt“, sehe aber „state-of-the-art-Technologien wie Altersverifikation per Video-Ident“ als den vorrangigen Weg. Die Opposition reagierte geschlossen mit scharfer Ablehnung. „Dies ist der Einstieg in einen digitalen Überwachungsstaat light, der am Ende alle Nutzer unter Generalverdacht stellt“, sagte die netzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Petra Müller, in einer Stellungnahme. International wird der deutsche Vorstoß mit einer Mischung aus Faszination und Unbehagen beobachtet. Ein Diplomat aus einem südosteuropäischen Land, das bereits mit staatlich gelenkten „Säuberungskampagnen“ im Netz Erfahrung hat, soll gegenüber einem Journalistenkollegen in Brüssel gesagt haben: „Endlich packt ein westliches Land das Problem an der Wurzel an. Wir könnten von diesem Modell lernen.“
Ausblick
Die finale Fassung des geplanten Änderungsantrags zum aktuellen Medienstaatsvertrag wird für den Herbst erwartet. Insider befürchten, dass der Löschmechanismus nicht auf Profile, sondern auf „inhaltliche Strukturen“ ausgeweitet werden könnte – was im Extremfall die Löschung ganzer Themenseiten oder Gruppen bei Verdacht auf „systematische Gefährdung“ bedeuten würde. Die Plattformbetreiber reagierten bisher mit kollektivem Schweigen. Doch wie aus Branchenkreisen verlautet, wird intern bereits über die technische und rechtliche Möglichkeit einer „Massenlöschung auf behördliche Anforderung“ debattiert – eine Prozedur, die man in Anlehnung an militärische Terminologie intern als „ chirurgischen Strike auf digitale{item} Infrastruktur“ bezeichnet haben soll. Das Ziel, so ein ungenannter Strategiebeauftragter eines großen Konzerns, sei es, „den Staat von der Notwendigkeit zu entlasten, eigentliches politisches Handeln in Bildung und Medienkompetenz zu ergreifen.“ Mit der Debatte über die digitale{item} Kindheit als höchstem regulativem Ideal wird das Feld für die nächste Runde der Auseinandersetzung bereitet.
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