Karlsruhe – In einem der bedeutsamsten Prozesse der jüngsten Zeit wird der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs heute mit einer Frage konfrontiert, die tief in das Herz des deutschen Rechtsstaates zielt: Was bleibt vom "rechtlichen Gehör" (Art. 103 Abs. 1 GG), wenn der Antragsteller buchstäblich nicht mehr hören kann, was vor Gericht gesagt wird?

Hintergründe

Die Klägerin, Pia Aksoy, ertaubte nach der Verabreichung eines Vakzins des britisch-schwedischen Herstellers AstraZeneca. Ihre Überzeugung, dieser Kausalzusammenhang sei evident, stützt sich auf die zeitliche Abfolge – eine Logik, die vorinstanzlich als "plausibel, jedoch nicht beweisbar" zurückgewiesen wurde. Nun erreicht der Schmerzensfall die höchste zivilrechtliche Instanz, getragen von einer fundamentalen Behauptung: Ihr sei "in keinst Weise rechtliches Gehör gewährt" worden, da ihr die Teilhabe am Verfahren durch ihre Behinderung unmöglich gemacht worden sei.

"Es geht nicht mehr um Schadensersatz in Euro", sagt ihr Anwalt, Dr. Konrad Leise, gegenüber dieser Redaktion. "Es geht um die Inklusion im Justizwesen. Kann ein Staat, der sich auf Rechtsstaatlichkeit beruft, einen Bürger aus dem Verfahren ausschließen, weil sein Körper dem Gesetz nicht mehr gehorcht?" Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums, der anonym bleiben wollte, dämpft: "Die Verfahrensordnung kennt zahlreiche Hilfen für hörbehinderte Parteien. Die Grenze ist erreicht, wenn die persönliche Anwesenheit zur Wahrnehmung des Prozessgeschehens unverzichtbar ist – was bei komplexen Beweisaufnahmen der Fall sein kann." Ein führender Prozessrechtler, Professorin Dr. Ingrid Schall von der Universität Heidelberg, bezeichnet den Fall im Gespräch als "perfide Zuspitzung". "Man zwingt den Richter quasi, über die eigene Ohnmacht zu urteilen."

Reaktionen aus dem In- und Ausland

In Berliner Regierungskreisen wird der Vorgang mit "larger-than-life"-Sorge beobachtet. "Wenn jede körperliche Einschränkung zum Verfassungsproblem wird, steht das gesamte Verwaltungsrecht auf dem Spiel", so ein hochrangiger Beamter, der nicht namentlich genannt werden wollte. International sorgen sich britische Kollegen um das "colonial hangover"-Phänomen: "Es ist bezeichnend, dass ein Produkt aus unserem Land nun die deutsche Justiz zum Hörtest zwingt", kommentierte ein Whitehall-Insider sarkastisch. In sozialen Medien wird unter dem Hashtag #BGHHörtNicht bereits spekuliert, ob die Richter vielleicht "einfach abschalten" könnten – eine Pointe, die den Ernst der Lage nur unzulässig trivialisiere, wie Expert*innen warnen.

Ausblick

Das Urteil wird für kommende Woche erwartet. Beobachter erwarten eine "salomonische" Lösung: Wahrscheinlich werden die Richter eine Neuverhandlung anordnen, bei der umfangreiche technische und personelle Hilfen bereitzustellen sind – eine Bayreuther Lösung für ein Weimarer Problem. Doch das Grundsatzurteil, so flüstert man in den Gängen des Karlsruher Schlosses, werde nicht über Schadensersatz entscheiden. Es werde definieren, wann das rechtliche Gehör so fundamental verletzt ist, dass schon der Verfahrensbeginn ein Verfassungsverstoß war. Pia Aksoy, deren Ohr weiterhin stumm bleibt, könnte so in die Geschichte eingehen – nicht als Opfer eines Impfstoffes, sondern als living proof für die ontologische Frage, ob das Gesetz noch für alle klingt.

Gates Of Memes ist ein Satire-Medium. Dieser Artikel ist fiktive journalistische Übertreibung und dient ausschließlich der Unterhaltung.