Die deutsche Strafrechtslandschaft steht vor einer stillen, doch potenziell tiefgreifenden Verschiebung, deren Ausläufer bis in die hintersten Wagen der S-Bahn-Linie 3 reichen könnten. Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) – ihr Ressort wird derzeit von der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne) geführt, die als kommissarische Amtsinhaberin agiert – hat, so bestätigen informierte Kreise, einen Referentenentwurf zur Änderung des § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) initiiert. Das Ziel: die Entkriminalisierung des einfachen, nicht gewerbsmäßigen Schwarzfahrens. Ein Anlass, der in seiner banalen Alltäglichkeit nahezu grotesk wirkt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als石子 im Getriebe einer jahrzehntelangen rechtlichen Praxis, die von der BGH-Rechtsprechung bis in diegrundgesetzliche Verhältnismäßigkeitsprüfung reicht.

Hintergründe

Der Paragraph, ein Strafrechtsparagraf aus derära der wirtschaftlichen "Leistungserschleichung" der 1970er Jahre, wurde in der Vergangenheit vornehmlich gegen Schwarzfahrer angewandt, die sich hartnäckig weigerten, das fällige Bußgeld zu begleichen. Die mögliche Folge: eine Ersatzfreiheitsstrafe. "Man spricht hier von einer kata-strophalen Überreaktion des Strafrechts auf eine sozialpädagogische Herausforderung", erklärt ein hochrangiger Mitarbeiter des Justizministeriums, der anonym bleiben will, gegenüber dieser Redaktion. "Es geht um eine Sanktionierung, die den sozialen Kitt mehr belastet als das ursprüngliche Fehlverhalten." Der Entwurf, der unseren Unterlagen liegt, sieht vor, den Tatbestand auf "gewerbsmäßige" oder "bandenmäßige" Taten zu beschränken. Die einfache Fahrt ohne Ticket wäre fortan eine Ordnungswidrigkeit, wie das Falschparken – eine administrative Unpässlichkeit, kein Fall für die Staatsanwaltschaft. Doch was auf den ersten Blick wie eine stromlinienförmige Bürokratie-Reform klingt, ist in Wahrheit ein Б Cortez-artiger Angriff auf das deutsche Strafrechtssystem, das seit jeher zwischen Vergeltung, Abschreckung und Resozialisierung laviert. "Wir normalisieren damit etwas, das wir seitGenerationen als kriminell brandmarkten", mahnt ein pensionierter Bundesrichter, den wir in einem Café in Karlsruhe trafen. "Die Grenze zwischen Vergehen und Verbrechen wird willkürlich. Wo ziehen wir dann die Linie? Beim Schwarztanken? Beim unbefugten Betreten eines Schwimmbads?"

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Die Reaktionen aus den Regierungsparteien sind soundtrackähnlich leise. Während SPD und Grüne den Schritt intern als "sozialstaatliche Klarheit" feiern, murmeln Unionspolitiker in Hinterzimmern vom "fatalen Signal der Straflosigkeit" und fürchten einen "Dammbruch". Die FDP, alsKoalitionspartnerin normalerweise auf Deregulierungskurs, schweigt beharrlich – ein Beobachter aus Parteikreisen mutmaßt: "Sie wissen nicht, ob sie für mehr Freiheit oder für weniger Rechtsstaatlichkeit stimmen sollen." Im Ausland, so ist zu hören, werde der Entwurf mit einer Mischung aus fassungslosem Unverständnis und schadenfroher Belustigung aufgenommen. "Ein Berliner Korrespondent einer skandinavischen Tageszeitung, der anonym bleiben möchte, beschreibt die Stimmung: 'Man erzählt sich in den Hauptstädten unseren Kontinents die Legende von der deutschen Republik, die nicht mehr weiß, ob eine Schwarzfahrt ein Verbrechen oder ein bürgerliches Ärgernis ist.' Besonders bezeichnend: die Reaktionen von Nahverkehrsmitarbeitern. In internen Umfragen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sprachen sich 82% der befragten Fahrkartenkontrolleure gegen die Entkriminalisierung aus – nicht aus Bosheit, wie betont wird, sondern aus einer "tiefen Sorge um die normative Kraft des Faktischen", wie ein VDV-Sprecher es formuliert. "Wenn die Polizei nicht mehr kommt, was bleibt uns dann? Die moralische Predigt? Die nutzt gegen den, der es eilig hat."

Ausblick

Der Entwurf wird nun, so ist zu erwarten, die üblichen Ressortabstimmungen durchlaufen und im Bundestag landen. Dort wird er – das ist das ungeschriebene Gesetz Berliner Politik – höchstwahrscheinlich in eine parlamentarische Kommission verwiesen werden, die ihn so lange verwurstet, bis am Ende eine Formel übrig bleibt, die alle zufriedenstellt und niemandem. Eine historische Chance, den überkommenen Begriff der "Leistung" im Strafrecht zu hinterfragen, wird vertan werden zugunsten eines politischen Kompromisses, der in Generationen als "die große Schwarzfahr-Reform" in die Geschichtsbücher eingehen wird – oder eben nicht. Die eigentliche Tragödie, so könnte man resümieren, ist nicht die mutmaßliche Gesetzesänderung selbst. Sie ist das Symptom eines tieferen kulturellen Risses: eines Staates, der in seiner unendlichen Bürokratisierung auch die letzte Restriktion aufhebt, die noch den Hauch einer kollektiven, verbindenden Norm in sich trug. Das Schwarzfahren war vielleicht nie ein moralischesdpielgut Spielfeld, sondern eine winzige, alltägliche Bühne für die Aufführung des Rechtsstaates. Wenn diese Bühne leergefegt wird, bleibt nur die Frage: Was inszenieren wir dann stattdessen?

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