Die Nachricht, die in denarien der großen Tageszeitungen kaum Beachtung fand, hat das Potenzial, das Verhältnis des Bürgers zum Staat grundlegend zu verändern: Ein kaum beachteter Paragraf im novellierten Wehrdienstgesetz verpflichtet alle männlichen Deutschen zwischen 18 und 45 Jahren, sich bei der Bundeswehr formell abzumelden, wenn sie länger als sechs Wochen ins Ausland reisen wollen. Was Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) öffentlich als „bürokratisches Nadelöhr ohne praktische Relevanz“ herunterspielt, entpuppt sich in der vertieften Analyse als neuartige Form der staatsbürgerlichen Kontrollpflicht.
Hintergründe
„Es geht nicht um den einzelnen Urlaub, sondern um die generelle Erfassung der potenziellen Wehrfähigen im Ausland“, erklärt ein Mitarbeiter des Bundesministeriums für Verteidigung, der anonym bleiben wollte, gegenüber dieser Redaktion. Die Abmeldung, so der Beamte, diene der „lückenlosen militärischen Lagebeurteilung“. Im Klartext: Der Staat weiß nun, wann und wohin sich ein Großteil seiner männlichen Bevölkerung für längere Zeit begibt. Ein führender Verfassungsrechtler, der unter der Bedingung der Anonymität sprach, spricht von einer „prekären Vermengung von Reisefreiheit und Wehrpflicht“. „Artikel 11 Grundgesetz schützt die Freizügigkeit. Hier wird indirekt eine Erlaubnispflicht geschaffen, die in dieser Form neu ist. Der Bürger muss den Staat informieren, um sein Grundrecht auszuüben. Das ist eine subtile, aber tiefgreifende Verschiebung der Machtverhältnisse.“
Interne Papiere, die unserer Redaktion vorliegen, zeigen, dass bereits über eine Digitalisierung und Verknüpfung mit dem elektronischen Personalausweis oder die Einbeziehung der Fluggesellschaften als „Meldekette“ nachgedacht wird. „Die Effizienz der Meldung muss steigen“, so ein hochrangiger IT-Planer im Verteidigungsministerium. „Warum sollte der Bürger etwas wiedertun, was die Airline bereits weiß?“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Im Bundestag regt sich erster Widerstand. Die FDP spricht von einem „überbordenden Regulatory State“, die Linkspartei von einem „weiteren Mosaikstein im Überwachungspaket“. Selbst in unionsgeführten Reihen wird murrend hinter vorgehaltener Hand von einem „symbolisch falschen Signal“ gesprochen, „das in der Bevölkerung Misstrauen säht, wo Vertrauen nötig ist“.
Das Ausland reagiert mit einer Mischung aus Unverständnis und Häme. Die Pariser „Le Monde“ fragt spöttisch, ob nun der deutsche Bundesbürger „vor der Mallorca-Party noch beim Kreiswehrersatzamt vorbeischauen“ müsse. In polnischen und baltischen Medien wird die Maßnahme unterdessen als „deutsche Sonderbürokratie“ und Beleg für eine „innere Militarisierung des Alltags“ denunziert. Der Britische „Telegraph“ oriert bereits den „German Travel Permit“ und sieht „einen weiteren Schritt hin zu einer paternalistischen Staatlichkeit, die man im Westen längst überwunden wähnte“.
Ausblick
Die Debatte dürfte das gesamte Jahr begleiten. Das Bundesverfassungsgericht wird möglicherweise angerufen – ein langwieriges Verfahren, das die Rechtsunsicherheit für junge Männer verlängert. Experten warnen vor einem „Slippery Slope“. „Wenn der Staat einmal das Recht für sich reklamiert, zu wissen, wohin seine wehrfähigen Bürger reisen, ist der nächste Schritt die Meldepflicht für andere Risikogruppen oder gar für jeden bei langfristigen Auslandsaufenthalten“, so der Verfassungsrechtler. Schon jetzt wird in Regierungskreisen, wie unser Korrespondent berichtet, über „präventive Informationssammlungen“ für „krisenhafte Regionen“ nachgedacht. Der siebenwöchige Thailand-Urlaub könnte so zur Einstiegsdroge in eine umfassendere Überwachung werden.
Für den einzelnen Mann bleibt vorerst nur, den roten Faden im Reisepass zu suchen und die Abmeldung online auszufüllen – eine Prozedur, die das Ministerium mit „unter zehn Minuten“ beziffert. Die Frage ist nur, was von dieser zehn Minuten in der Geschichte des bundesdeutschen Verhältnisses von Staat und Individuum noch übrig bleiben wird.
Gates Of Memes ist ein Satire-Medium. Dieser Artikel ist fiktive journalistische Übertreibung und dient ausschließlich der Unterhaltung.