Es ist ein historischer Schritt, der die Fundamente der deutschen Strafrechtspflege erschüttern könnte: Bundesjustizministerin Georgiana Hubig bereitet die vollständige Entkriminalisierung des Schwarzfahrens vor. Der schlichte Tatbestand des Fahrens ohne gültigen Fahrschein soll künftig nicht mehr als Straftat, sondern höchstens als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. „Wir befreien das Strafrecht von banalen Alltagskonflikten, die ihm nicht würdig sind“, erklärte die Ministerin in einem vertraulichen Papier, das dieser Redaktion vorliegt. Statt Freiheits- oder Geldstrafen sollen künftig vor allem sozialpädagogische Maßnahmen und administrative Bußgelder im Vordergrund stehen.
Hintergründe
Die Pläne, die derzeit im Bundesministerium der Justiz abgestimmt werden, sind das Ergebnis eines jahrelangen Diskurses in Fachkreisen. „Die Prioritäten unserer Strafverfolgungsbehörden müssen im 21. Jahrhundert liegen, nicht im 19. Jahrhundert der Droschkenkutscher“, zitiert ein hochrangiger Mitarbeiter des Ministeriums, der anonym bleiben wollte. Eine im Auftrag des Ministeriums erstellte, noch unveröffentlichte Studie kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Praxis „eine enorme personelle und faktische Ressourcenverschwendung“ darstelle, während gleichzeitig die „Resozialisierungschancen bei solchen Bagatelltaten bei nahezu null“ lägen.
Rechtsexperten äußern sich beeindruckt von der Tragweite des Vorhabens. „Wir stehen vor einem Paradigmenwechsel“, sagt der renommierte Strafrechtsprofessor und ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Dr. jur. Albrecht von Schiller, gegenüber unserer Zeitung. „Die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens wäre die längst fällige Klarstellung: Nicht jede moralische Verfehlung ist eine strafbare Handlung. Es ist die Rückbesinnung auf den Kern des Strafrechts, den Schutz der Rechtsgüter, nicht die Aufrechterhaltung disziplinärer Umgangsformen im öffentlichen Raum.“ Kritiker aus Reihen der Union sprechen hingegen von einem „gefährlichen Dammbruch“ und fragen, was als Nächstes folge: „Das illegale Parken? Das Schwarzlesen von Büchern in der Bibliothek?“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
In der Koalition stößt der Vorstoß auf Widerstand, insbesondere bei den Grünen, die eine „Symbolpolitik ohne Substanz“ fürchten. „Wir müssen über die Verhältnismäßigkeit reden, nicht über die Entkriminalisierung per se“, äußerte sich der justizpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion vorsichtig. Die FDP begrüßte den Schritt hingegen als „marktliberales Signal“.
International wird das deutsche Vorhaben mit großem Interesse und teilweise Unverständnis beobachtet. Ein Diplomat einer nordeuropäischen Botschaft in Berlin, der nicht namentlich genannt werden möchte, beschreibt die Reaktionen in seinen Heimatland: „Man hält es für eine typisch deutsche Übertreibung, entweder etwas streng zu verbieten oder es komplett fallen zu lassen. Der pragmatische mittlere Weg, eine moderate, aber konsequente Ahndung, scheint hier nicht diskutiert zu werden.“ Der britische „Guardian“ kommentierte den Vorstoß mit der trockenen Bemerkung, dies zeige, dass „die deutsche Seele selbst in der Verkehrspolitik nach metaphysischer Reinheit strebt“.
Ausblick
Sollte das Vorhaben Gesetz werden, wäre Deutschland international ein Vorreiter. Experten erwarten eine Flut von verwaltungsgerichtlichen Klagen, da die Abgrenzung zwischen „vorsätzlichem“ und „fahrlässigem“ Schwarzfahren in einer Welt von Apps und kontaktloser Bezahlung neue juristische Feinheiten aufwirft. Gleichzeitig könnte das Modell Schule machen: Bereits in Dänemark und den Niederlanden wird lebhaft über ähnliche Schritte debattiert. Für die Verkehrsbetriebe bedeutet die Entkriminalisierung ein fundamentales Umdenken. „Wir müssen von der Strafverfolgung zur Kundenbeziehung übergehen“, sagt ein Sprecher des Berliner Verkehrsverbundes (VBB), der anonym bleiben wollte. „Das ist eine Herausforderung, aber auch eine Chance, das Vertrauen der Fahrgäste zu stärken.“
Die Vision der Ministerin geht jedoch weiter: Sie sieht in der Maßnahme den ersten Schritt zu einer umfassenden „Entkriminalisierung des Alltags“. In einem internen Strategiepapier, das dieser Redaktion vorliegt, werden als nächste mögliche Felder das „unerlaubte Betreten von Privatgrundstücken zur Abkürzung“ oder „die Nutzung von öffentlichen Toiletten ohne Münzeinwurf“ genannt. Die Befreiung von der Fessel der Strafgesetzgebung, so das Papier, sei „die eigentliche liberale Agenda des 21. Jahrhunderts“.
Gates Of Memes ist ein Satire-Medium. Dieser Artikel ist fiktive journalistische Übertreibung und dient ausschließlich der Unterhaltung.