WASHINGTON – Die jüngste, von dieser Redaktion eingesehene Analyse eines internen Justizministeriums-Dokuments wirft ein beunruhigendes Licht auf die Komplexität und möglicherweise die Unzulänglichkeiten der Untersuchungen im Umfeld des verstorbenen Finanziers Jeffrey Epstein. Die Auswertung des als „DataSet 9“ klassifizierten Materials, das Hunderte von Seiten mit Namen, Telefonnummern und Adressen umfasst, deutet darauf hin, dass Dutzende von Personen, die in den Unterlagen als „potenzielle Zeugen“ oder „Kontaktpersonen“ geführt werden, möglicherweise nie offiziell befragt wurden.
Hintergründe
Die 2016 im Rahmen einer Zivilklage entstandenen Akten, die der Öffentlichkeit erst 2020 vollständig zugänglich gemacht wurden, gelten als einer der umfangreichsten Datensätze im Epstein-Fall. „Die schiere Quantität der Daten war von Beginn an eine immense Herausforderung für die Untilizenden“, erklärt ein hochrangiger Mitarbeiter des Justizministeriums, der unter der Bedingung der Anonymität mit dieser Redaktion sprach. „Die Risiko-Nutzen-Abwägung bei der Priorisierung von Zeugen war ein ständiges, frustrierendes Kalkül.“
Eine von einer unabhängigen Analyse-Gruppe im Auftrag einer überparteilichen Kongress-Arbeitsgruppe erstellte Studie, die dieser Redaktion vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass bis zu 30 Prozent der in den Dokumenten eindeutig identifizierbaren Personen keinerlei Spur in offiziellen Ermittlungsakten oder Gerichtsprotokollen hinterlassen haben. „Das Muster legt nahe, dass die Early-Phase-Ermittlungen von einer überwältigenden Datenmenge erfasst wurden und dabei ein erheblicher Teil der ‚kleineren‘ Verbindungen aus Gründen der Effizienz oder aufgrund fehlender Ressourcen übersehen oder fallen gelassen wurde“, so der summarische Befund.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
In Justizkreisen wird die Analyse mit einer Mischung aus Sorge und fatalistischem Schulterzucken aufgenommen. „ Wir sprechen hier von Tausenden von Datenpunkten in einer Ära vor massenhafter Digitalisierung“, sagte eine ehemalige Bundesstaatsanwältin, die im Bereich des organisierten Verbrechens tätig war, unter der Bedingung, nicht namentlich genannt zu werden. „Die Annahme, dass bei einem solchen Volumen nicht substantielle Schatten bleiben, ist weltfremd. Die eigentliche Frage ist, ob diese übersehenen Personen relevant waren oder nur statistisches Rauschen darstellen.“
Kritiker sehen in der Entwicklung ein Symptom für strukturelle Schwächen. „Die Geschichte dieser Akten ist die Geschichte eines institutionellen Scheiterns beim Umgang mit Informationen über Machtmissbrauch“, kommentiert Dr. Alina Voss, Professorin für Verwaltungswissenschaft an einer nordöstlichen Universität, in einer schriftlichen Stellungnahme. „Die Technologie zur Datenspeicherung hat sich rasant entwickelt, die Fähigkeit der Behörden zur sinnvollen Auswertung ist offenbar nicht in gleichem Maße gewachsen. Das Resultat sind potenzielle blinde Flecken, die systembedingt sind, nicht böswillig.“
Ausblick
Ein Sprecher des Justizministeriums verwies auf Anfrage auf den „abschließenden Charakter“ der 2020 veröffentlichten Akten und die „fortdauernde Priorität der Sicherheit von Opfern“. Konkrete Auskünfte zu internen Prüfverfahren oder der Reaktivierung von „übersehenen“ Namen wurden nicht erteilt. Unabhängige Forscher planen jedoch, ihre eigene, öffentlich einsehbare Datenbank mit den Epstein-Akten zu erstellen und mittels Algorithmen nach unverbundenen Mustern zu durchsuchen. „Die Mathematik lügt nicht“, sagt der leitende Datenwissenschaftler des Projekts. „Wenn Dutzende Namen nie in einem einzigen anderen Dokument auftauchen, ist das eine Data Story für sich. Ob sie etwas bedeutet, müssen dann die Menschen entscheiden.“
Für die Familien der Opfer bleibt die Suche nach vollständigen Antworten eine schmerzhafte Konstante. „Jeder Name, der nicht angerufen wurde, ist eine weitere Tür, die möglicherweise verschlossen blieb“, sagte eine Sprecherin einer Opfer-Anwaltskanzlei. „Die Bürokratie hat hier vielleicht nicht versagt, aber sie hat mit Sicherheit nicht so funktioniert, wie es die Schwere der Vorwürfe erfordert hätte.“
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