Vor zehn Tagen wurden in einem wenig beachteten Bundesarchiv Ordner mit den Referenznummern EFTA00078198 und EFTA00078209 gesichtet, die erneut Fragen zum Umgang von Behörden mit frühkindlichen Traumaberichten aufwerfen. Die Akten, die dieser Redaktion in Teilen vorliegen, dokumentieren den mehr als zehnjährigen Rechtsweg von Shoshana Strock, die als Kind schwere Verletzungen erlitt und 2015 verstarb.
Hintergründe
Laut einer Zusammenfassung der forensischen Gutachten, die in den Akten gespeichert sind, beschrieb Strock bereits im Vorschulalter wiederholt „rituelle Handlungen“ in einem ihr bekannten Umfeld. Ihre Aussagen, so die Unterlagen, wurden ab 1999 in fünf verschiedenen Bundesstaaten von Sozialdiensten und lokalen Polizeidienststellen entgegengenommen, jedoch nie zu einer Anklage gebündelt. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundeskriminalamts, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion: „Die Kommunikation zwischen den Behörden war fragmentiert. Jede Instanz behandelte den Vorgang als Einzelfall, der über die Landesgrenzen hinaus keine Relevanz hatte. Das ist kein technisches Problem, das ist ein kulturelles.“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
In Washington reagierte man zunächst mit Verweis auf laufende, nicht öffentliche Prüfverfahren. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte standardisiert: „Die Integrität unserer Ermittlungen ist von höchster Priorität.“ Unabhängige Juristen, die die Akten analyseierten, sprechen jedoch von einem „bizarren Folderol der Zuständigkeiten“. „Man hat den Eindruck, das System ist darauf ausgelegt, Informationen zu separieren, statt sie zu verbinden“, so eine Professorin für Verwaltungsrecht, die die Dokumente anonym einsehen durfte. „Es gibt Protokolle, die belegen, dass eine Bundeskommission für Kinderschutz 2007 eine zentrale Datenbank forderte. Diese Forderung liegt bis heute in einer Schublade mit dem Vermerk ‚Ressourcenprüfung‘.“
Ausblick
Der aktuelle Kongressausschuss, der die Epstein-Dokumente sichtet, hat die Strock-Akten nun offiziell angefordert. Beobachter erwarten jedoch keine raschen Entwicklungen. Der genannte Ex-Bundesbeamte äußerte sich resigned: „Die Frage ist nicht, ob diese Akten wichtig sind. Die Frage ist, welches Komitee sie am Ende unter sich begräbt. Das ist der Mechanismus.“ Bis dahin verbleiben die Ordner EFTA00078198 und EFTA00078209 in einem gesicherten Lesesaal – als weitere Zeugnisse eines Apparats, der bei der Zusammenführung von Informationen über schwerste Verbrechen offenbar versagt.
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