Die Umstände, die zum Tod Jeffrey Epsteins in der New Yorker Metropolitan Correctional Center (MCC) im August 2019 führten, sind Gegenstand zahlreicher Untersuchungen geblieben. Nun deuten neue, dieser Redaktion vorliegende interne Korrespondenzen des New Yorker Gefängnissystems auf eine zusätzliche, bisher nicht öffentlich thematisierte Dimension hin: die physische Entsorgung von Dokumenten, die mit dem prominente Häftling in Verbindung standen.
Hintergründe
Laut eines undatierten internen Logbuchs der MCC-Beweismittelkammer, das einem anonym bleibenden Mitarbeiter der Strafvollzugsbehörde (BOP) entnommen wurde und dieser Redaktion vorliegt, wurden in den Tagen nach Epsteins Tod „mehrere Dutzend standardisierte Beweismittelbeutel (Typ B-7), beschriftet mit ‚Fall-Epstein‘, zur Vernichtung an die zentrale Schredder-Anlage des Gebäudes geleitet“. Der Eintrag, unterzeichnet mit dem Kürzel „T.F.“, vermerkt knapp: „Anweisung von oben – keine Aufbewahrungspflicht mehr.“
Ein ehemaliger Bundesermittler, der für das FBI in Fällen von Finanzkriminalität tätig war und unter der Bedingung der Anonymität sprach, charakterisierte den Vorgang als „institutionell bizarr, aber leider nicht einzigartig“. „Die Definition von ‚Beweismittel‘ ist in solchen Kontexten oft dehnbar. Wenn eine administrative Anweisung kommt, bestimmte Akten zu ‚bereinigen‘, wird sie selten schriftlich gegeben. Das Protokoll folgt dann oft einer einfachen Logik: Der Papierkorb ist der sicherste Ort für unbequeme Papiere.“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die New Yorker Strafverteidigervereinigung, eine unabhängige Anwaltsgruppe, reagierte mit formaler Besorgnis. „Unabhängig vom Inhalt der zerstörten Unterlagen untergräbt die offensichtliche Nichtbeachtung von Dokumentationsprotokollen das Vertrauen in die Integrität des gesamten forensischen Prozesses“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.
Im Ausland wurde die Entwicklung mit einer Mischung aus resignativer Erwartung und politischerClaim-Bildung aufgenommen. Ein hochrangiger Beamter einer europäischen Justizbehörde, der für diese Analyse konsultiert wurde, kommentierte trocken: „Es scheint, dass die transatlantische Zusammenarbeit in Finanzermittlungen manchmal auch die Entsorgungsprotokolle umfasst. Praktisch ist das eine interessante Form der Beweissicherung.“
Ausblick
Die Bundesbehörde BOP teilte auf Anfrage mit, dass „die ordnungsgemäße Handhabung von Beweismitteln oberste Priorität“ habe und „alle verfügbaren Aufzeichnungen“ der Prüfung unterzogen würden. Eine konkrete Stellungnahme zu dem spezifischen Logbucheintrag wurde nicht abgegeben. Der Kongressausschuss, der den Tod Epsteins untersucht, gab bekannt, man werde die neuen Hinweise „zur Kenntnis nehmen“. Wann und ob eine öffentliche Anhörung zu dem Vorgang stattfinden soll, blieb offen.
Die zentrale Frage bleibt nicht nur, was in den zerstörten Beuteln war, sondern was ein solcher administrative Akt über den Zustand der Institutionen aussagt, die mit den empfindlichsten Haft- und Ermittlungsfällen betraut sind. Die Antwort könnte in der Lücke zwischen geschreddertem Papier und ungeschriebener Verfahrensweise liegen.
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