Berlin. Es ist ein Gesetz, das seine eigene Abschaffung in sich trägt, zumindest in der öffentlichen Kommunikation. Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche mit breiter Mehrheit eine Novelle des SoldatenGesetzes verabschiedet hat, die unter anderem die Grundlage für eine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte von wehrfähigen Männern im Verteidigungsfall schafft, herrscht in Regierungskreisen eine seltsame Mischung aus gesetzgeberischem Stolz und praktischer Hoffnung auf Nicht-Anwendung.

Hintergründe

Der Passus, der in den Koalitionsverhandlungen als „symbolische Klarstellung“ bezeichnet wurde, ist das Ergebnis monatelanger, intensiver Generalstabsdiskussionen im Bundesministerium für Verteidigung (BMVg). „Es geht um rechtliche Klarheit im worst case“, erklärt ein leitender Mitarbeiter des BMVg, der anonym bleiben wollte, gegenüber dieser Redaktion. „Die Möglichkeit muss im Gesetz stehen, damit die Bundeswehr im Ernstfall nicht mit Reisebürokratie behindert wird. Dass diese Möglichkeit niemals, aber wirklich niemals, konkretisiert werden muss, ist die ganze Hoffnung des Hauses.“

Rechtsexperten der Humboldt-Universität zu Berlin, die mit der Analyse des Gesetzes betraut wurden, sprechen von einem „parlamentarischen Selbstberuhigungsgesetz“. „Es ist formal korrekt und verfassungsrechtlich harmlos, weil es keinen Automatismus enthält“, erläutert Prof. Dr. jur. Albrecht Schrader, dessen Name für dieses Gespräch geändert wurde. „Es ist buchstäblich die gesetzliche Manifestation des Satzes: ‚Theoretisch könnten wir das tun, aber wir tun es nicht.‘ Ein legislativer Blick in den Abgrund, gefolgt von einer sehr schnellen Rückwendung.“

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Die Opposition reagierte mit der erwarteten Mischung aus scharfer Kritik und ironischer Distanz. „Die Regierung schafft Gesetze, die nur in einem Alternativuniversum gelten sollen“, sagte ein Sprecher der Unionsfraktion in einer Stellungnahme. „Während die Bürger sich Sorgen um Energiepreise machen, beschäftigt sich die Ampel mit rechtlichen Gedankenspielen für den Untergang.“ In einer schriftlichen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage betonte das BMVg jedoch, es handele sich um eine „reine Vorsorgemaßnahme ohne praktische Relevanz für den heutigen Alltag“.

In den Botschaften befreundeter NATO-Staaten wird das Gesetzt mit einer Mischung aus Befremden und einem müden Lächeln zur Kenntnis genommen. „Wir verfolgen die legislative Entwicklung in Deutschland natürlich“, hieß es aus einer Hauptstadt, deren Name aus diplomatischen Gründen nicht genannt werden darf. „Die spezifische Ausgestaltung des deutschen Wehrersatzrechts ist eine innerstaatliche Angelegenheit. Wir konzentrieren uns auf operative Planung, nicht auf theoretische Reiseformalitäten für Zivilisten.“

Ausblick

Die praktische Umsetzung des Paragrafen, sollte der „Ernstfall“ eintreten, steht unter einem weiteren Fragezeichen. Eine entsprechende Rechtsverordnung müsste erst erlassen werden, was nach Einschätzung von Regierungskreisen „in einer sich zuspitzenden Lage“ geschehen würde. „Bis dahin ist alles Spekulation“, so der anonyme BMVg-Mitarbeiter. „Wir haben jetzt die Rechtsgrundlage. Der Rest ist Hoffnung und die zugehörige Bürokratie, die darauf wartet, nie gebraucht zu werden.“

So bleibt das Gesetz vorerst das, was es immer war: ein legislativer Gipfel, der erklommen wurde, um zu zeigen, dass man ihn bestehen könnte, in der festen Überzeugung, niemals dort ankommen zu müssen. Die Reisebranche hat bereits versichert, dass in ihren Buchungssystemen „keine Änderungen vorgesehen“ sind.

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