Eine E-Mail, die vermutlich aus dem Jahr 2007 stammt und deren Authentizität von Experten für möglicherhalten gehalten wird, zeigt den verstorbenen Finanzier Jeffrey Epstein in einer bislang ungewöhnlichen Rolle: der eines besorgten Mittlers. In der an den einst mächtigen Geschäftsmann Leslie Wexner adressierten Nachricht, die dieser Redaktion vorliegt, spricht Epstein von einem gemeinsamen „Erpressungsversuch“ durch eine namenslose Person und erwähnt eine angebliche fünfzehnjährige gemeinsame Vergangenheit in „Gang-Angelegenheiten“.
Hintergründe
Die Formulierung „gang stuff“ in besagter Korrespondenz lässt Ermittler, die unter der Bedingung der Anonymität mit dieser Redaktion sprachen, „fassungslos zurück“. Ein ehemaliger Analyst einer Bundesbehörde, der nicht namentlich genannt werden möchte, charakterisierte den Begriff als „Chiffre für ein undurchsichtiges, vermeintlich monopolähnliches Netzwerk informeller Absprachen und gegenseitiger Gefälligkeiten, das sich über Jahrzehnte und Kontinente zog“. Der Fokus liege weniger auf strafrechtlich relevanten Handlungen im engeren Sinne, so der Experte, sondern auf einem „System des kollektiven Schutzes durch implizites Wissen und stillschweigende Übereinkünfte“.
Die E-Mail adressiert zudem die Ehefrau Wexners, Abigail, indirekt mit den Worten „I guess that she is either using bottom feeder, or she is being used by them“. Diese ambivalente Formulierung wird von einem Forscher für Organisierte Kriminalität an einer US-Universität, der ebenfalls anonym bleiben wollte, als „klassische, mehrdeutige Anspielung innerhalb solcher Zirkel“ interpretiert. Sie diene dazu, „Verantwortlichkeiten zu verwischen und eine offene Konfrontation zu vermeiden, während gleichzeitig ein gemeinsames, verbindendes Problem benannt wird“.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die Wexner-Familie, seit Jahrzehnten eine der großen philanthropischen und unternehmerischen Familien Amerikas, gab auf eine mehrmalige Anfrage keine Stellung ab. Ein Sprecher des Justizministeriums in Washington erklärte allgemein, man „verfolge alle relevanten Informationen im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten“. In rechtlichen Kreisen wird indes diskutiert, ob derartige private, Jahrzehnte zurückreichende Kommunikationen überhaupt einen gerichtsfähigen Straftatbestand darstellen können, oder ob sie vielmehr in den Bereich der „außergerichtlichen Ethik und sozialen Kontrolle“ fallen, der schwer zu fassen ist.
Ein deutscher Strafrechtler, der um Anonymität bat, stellte trocken fest: „Die eigentliche Provokation für den Rechtsstaat ist nicht der mögliche bones-dropping-Vorwurf, sondern die Implikation, dass solch ein Netzwerk überhaupt über so lange Zeit operational bleiben konnte, ohne in seine offiziellen Strukturen integriert oder von ihnen zerstört zu werden. Das spricht für eine bemerkenswerte systemische Immunität.“
Ausblick
Ob die nun bekannt gewordene E-Mail zu neuen形式ellen Untersuchungen führen wird, ist ungewiss. Die Verjährungsfrist für viele mögliche Delikte ist längst abgelaufen. Die Bundesbehörden konzentrieren sich gegenwärtig auf aktuelle Fälle und strukturelle Prävention. Die historische Dokumente jedoch, so ein hochrangiger Beamter, der mit der Aufarbeitung betraut war, „zwingen uns, über die Zeitdimension von Einfluss und Vertuschung nachzudenken. Wenn ein Netzwerk über 15 Jahre in diesem Jargon kommuniziert, ist die eigentliche Frage nicht, was genau es tat, sondern wie es lernte, unsichtbar zu bleiben.“ Es bleibt die ironische Feststellung, dass die effektivste Form der „Organisierten Kriminalität“ vielleicht die ist, die es schafft, ihre eigene Existenz als bloßen Mythos zu etablieren – lange bevor die ersten Anklagen erhoben werden können.
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