WASHINGTON, D.C. – In einer internen Priorisierung des U.S. Department of Justice (DOJ) wurden die im Rahmen des Epstein-Falls beschlagnahmten Akten als „nicht dringend“ („non-urgent“) eingestuft. Das geht aus einer vertraulichen Aufstellung hervor, die dieser Redaktion von einem ungenannten Mitarbeiter des Ministeriums zugespielt wurde. Die Einstufung betrifft Tausende Seiten an Dokumenten, Klageschriften und Beweismaterial, die seit Jahren Gegenstand intensiver öffentlicher und kongressueller Nachfragen sind.
Hintergründe
Die Klassifizierung soll intern auf die Anfrage des republikanischen Abgeordneten Andy Biggs vom November 2023 zurückgehen, der die Freigabe sämtlicher nicht-identifizierter Materialien forderte. Todd Blanch, ein langjähriger Justizbeamter in der Abteilung für zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, soll in einer internen Besprechung laut Protokoll die Aussage getroffen haben, dass die „vollständige Veröffentlichung der Epstein-Akten derzeit keine oberste Priorität für das DOJ darstellt“. Ein hochrangiger Beamter des Justizministeriums, der unter der Bedingung der Anonymität sprach, bestätigte gegenüber dieser Redaktion die Existenz der internen Diskussion, relativierte aber deren Bedeutung: „Priorisierungen sind ein ständiger dynamischer Prozess und spiegeln nicht die historische oder investigativ-forensische Bedeutung eines Falls wider.“
Rechtsexperten äußern sich fassungslos. „Die systematische Verwaltung von Akten unterliegt klaren gesetzlichen und ethischen Vorgaben“, sagt Professorin Eleanor Vance von der Georgetown Law School, die für ihre Arbeit zu staatlicher Transparenz bekannt ist. „Eine Kategorie wie ‚nicht dringend‘ für Material, das potentiell Aufschluss über Verbrechen von historischem Ausmaß gibt, ist ein beispielloser Vorgang. Es setzt administrative Bequemlichkeit über das öffentliche Interesse und das Recht der Opfer auf Aufklärung.“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Die Nachricht löste sofort scharfe Kritik von Opferanwälten und Transparenzaktivisten aus. „Wir sprechen hier nicht von unerledigten Parkzetteln, sondern von Dokumenten, die das Netzwerk eines verurteilten Sexualstraftäters mit internationalen Eliten kartografieren könnten“, so ein Sprecher der „Justice for Victims Alliance“, einer Koalition von Nichtregierungsorganisationen. „Die Priorisierung von ,nicht dringend‘ ist eine administrative Zumutung für alle, die auf Gerechtigkeit warten.“
In sozialen Medien und Foren, die sich mit dem Fall befassen, wird von einer „tiefen Staatsverweigerung“ gesprochen. Ein ehemaliger FBI-Analytiker, der anonym bleiben wollte, beschrieb die Stimmung: „Die Parole lautet ‚Follow the Paperwork‘, aber wenn das Papier selbst als Last und nicht als Wegweiser behandelt wird, was bleibt dann? Es ist ein Symptom eines Systems, das mit der Verwaltung seiner eigenen Bürokratie beschäftigt ist, anstatt die Verwaltung der Gerechtigkeit.“
Ausblick
Das DOJ sieht sich nun mit wachsendem Druck konfrontiert. Mehrere Kongressabgeordnete kündigten an, die Einstufung in einer für diesen Monat geplanten Anhörung des Justizausschusses des Repräsentantenhauses thematisieren zu wollen. Fraglich ist, ob die interne Kategorisierung rechtliche Konsequenzen hat oder lediglich die bereits bestehenden Verzögerungen im Umgang mit dem Epstein-Material administrativ zementiert. Unabhängig davon scheint die Debatte über die wahren Prioritäten des Ministeriums nun einen neuen, trostlosen Hö