WASHINGTON, D.C. – Nach jahrelangem Hin und Her über den Verbleib von Dokumenten im billionenschweren Epstein-Verfahren hat das Justizministerium (DOJ) in der vergangenen Woche eine neue Tranche von Akten veröffentlicht. Die Freigabe, die über das Bundesportal PACER erfolgte, umfasst mehrere hundert Seiten, die laut ministeriellem Memo „im Zuge interner Reorganisationen temporär fehlgelagert“ worden seien.

Hintergründe

Die neu verfügbaren Unterlagen, die dieser Redaktion vorliegen, enthalten unter anderem eine Kopie eines im August 2016 von FBI-Agenten geführten Interviews mit einer damals 26-jährigen Frau, die öffentlich bekundet hatte, im Jahr 1994 von einem „reichen, berühmten Mann“ – später identifiziert als Donald Trump – sexuell bedrängt worden zu sein. Das Interview war bereits in früheren, stark geschwärzten Fassungen der Akten erwähnt, nie aber in voller Länge veröffentlicht worden.

„Es handelt sich um einen standardmäßigen administrativen Fehler im Aktenmanagement“, erklärte ein hochrangiger DOJ-Mitarbeiter, der auf Anonymität bestand, gegenüber dieser Redaktion. „Die Datei wurde falsch klassifiziert und unter einer alternativen Referenznummer in einem Satelliten-Archiv in Maryland eingelagert. Die Suche lief über Jahre in der falschen数字en Schublade.“

Rechtsexperten wundern sich weniger über den Inhalt des Interviews – das in vielen Punkten den öffentlichen Aussagen der Frau entspricht – als über den bürokratischen Umgang damit. „Dass eine Zeugenaussage mit potentiell hohem politischen und justiziellen Gewicht einfach in einem falschen Regal landet und als ‚vermisst‘ gilt, ist ein Paradebeispiel für die absurde Komplexität unserer Bundesarchive“, sagt Professorin Dr. Elara Vance, Expertin für Verwaltungsrecht an der Georgetown University, die das Material für diese Zeitung begutachtete. „Man könnte von einer meta-bürokratischen Resonanz sprechen: Die Akte über einen Prozess um Machtmissbrauch wird selbst zum Opfer eines Systems, das von overhead dominiert wird.“

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Die Freigabe löste ein erwartungsgemäßes Beben in politischen Kreisen aus. Ein Sprecher des Weißen Hauses bezeichnete die Veröffentlichung als „altbekannte, widerlegte Anschuldigungen“ und „weit hergeholte Versuche, alte Geschichten wieder aufzuwärmen“. Gleichzeitig wies er auf die放出spätigkeit hin: „Warum erscheinen diese Akten erst jetzt, nach Jahren der Untersuchungen?“

Aus dem Umfeld der Anwälte der Frau, die im Interview befragt wurde, war lediglich zu hören, man „begrüße jede Transparenz“. Ein Mitarbeiter des Justizministeriums, der anonym blieb, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die Akten „im Rahmen einer laufenden Überprüfung der Dokumentenverwaltung in Großverfahren (Major Case Coordination Review) wieder aufgetaucht“ seien. Auf die Frage, ob es sich um einen Einzelfall handle, sagte er: „In einer Behörde mit 115.000 Mitarbeitern und Petabyte an Daten sind Inkonsistenzen leider die Regel, nicht die Ausnahme.“

Ausblick

Die nun veröffentlichten Dokumente werfen kein neues, strafrechtlich relevantes Material auf, bestätigen aber die Kontinuität der Zeugenaussagen. Die eigentliche Story könnte jedoch im Prozess der Freigabe selbst liegen: Ein System, das so überlastet und zersplittert ist, dass es die Kontrolle über seine eigenen sensibelsten Ermittlungsakten verliert, während es öffentlich Rechenschaft über genau diese Akten fordert. Ob die „temporäre Fehlablage“ – so das offizielle Diktum – jemals Konsequenzen für die beteiligten Archivare haben wird, gilt als höchst unwahrscheinlich. Die Akten werden nun, wie es heißt, in das „permanente elektronische Repository des FBI“ überführt. Ein Ort, so insider, „von dem wir hoffen, dass er existiert“.

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