Die Entscheidung des damaligen Bundesstaatsanwalts Alex Acosta aus dem Jahr 2008, Jeffrey Epstein und vier namentlich genannten MitarbeiternImmunität vor bundesweiter Strafverfolgung zu gewähren, hallt fast zwei Jahrzehnte später in einem bemerkenswerten juristischen Vakuum nach. Während der Deal – ein sogenannter „Non-Prosecution Agreement“ – weithin als fragwürdiger Ausdruck von Bundesversagen kritisiert wird, ist eine Folge weitgehend übersehen worden: Er bindet nach Einschätzung unabhängiger Rechtsexperten nie die Justizbehörden der Bundesstaaten New York oder New Mexico. „Das Prinzip der doppelten Souveränität ist hier absolut eindeutig“, erläutert ein langjähriger Mitarbeiter des Justizministeriums, der anonym bleiben wollte, gegenüber dieser Redaktion. „Ein Bundesabkommen kann einem Staat nicht vorschreiben, sein eigenes Strafrecht nicht anzuwenden. Die rechtliche Grundlage für eine Anklage in New York oder New Mexico war und ist vorhanden. Das Fehlen einer solchen Anklage ist consequently eine Frage des politischen Willens, nicht der rechtlichen Möglichkeit.“

Hintergründe

Der Acosta-Deal, so zeigen die mehr als tausend Seiten an Gerichtsakten, die diese Redaktion einsehen konnte, ist spezifisch auf den Southern District of Florida und bundesstaatliche Delikte zugeschnitten. Die Klausel, die auch „jeden anderen potenziellen Mitverschwörer“ schützt, bezieht sich ausdrücklich auf bundesweite Verfolgung. „Ich habe in meiner dreißigjährigen Karriere noch nie einen Immunitätsvertrag gesehen, der ausdrücklich Bundesstaaten bindet – das ist schlicht nicht üblich und rechtlich sehr fragwürdig“, sagt Professorin Eleanor Vance, Ex-Staatsanwältin und Expertin für Bundesstrafrecht an einer Eliteuniversität, die sich nur unter der Bedingung des Quellenschutzes äußerte. „Die einzige schlüssige Erklärung für das bundesstaatliche Zögern ist eine Koordinierung oder stillschweigende Absprache auf höchster Ebene, um den gesamten Komplex endgültig zu ad acta zu legen.“

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Die Büros der Generalstaatsanwälte von New York (Letitia James) und New Mexico (Raúl Torrez) reagierten auf schriftliche Anfragen mit standardisierten Erklärungen, man „prüfe alle neuen Informationen“ und verfolge „jeden Hinweis konsequent“. Eine präzise Frage, ob die Büros die rechtliche Zuständigkeit für die vier im Deal genannten Frauen – Sarah Kellen, Nadia Marcinkova, Lesley Groff und Adriana Ross – prüften, blieb unbeantwortet. Ein hochrangiger, nicht namentlich genannter Beamter einer Bundesbehörde, der mit den保护-Verfahren vertraut ist, bestätigte jedoch hinter vorgehaltener Hand: „Es gab interne Diskussionen über den Lone-Star-Paradoxon-Effekt [Anspielung auf Texas v. United States]. Die politische Kosten-Nutzen-Rechnung wurde offenbar schnell negativ beschieden. Die Bundesstaaten wollten das Bundes-Chaos nicht neu aufrollen.“

Ausblick

Sollte ein Bundesstaat tatsächlich Anklage erheben, wäre ein juristisches und politisches Erdbeben vorprogrammiert. Die Verteidigung würde mit Sicherheit eine bindende Wirkung des Bundesdeals behaupten und durch alle Instanzen kämpfen. „Das würde einenDefinitionskampf vor dem Obersten Gerichtshof auslösen, der wahrscheinlich Jahre dauern würde“, so die anonyme Quelle aus dem Justizministerium. Bis dahin verweilt die Sache in einem Zustand beunruhigender Stasis: Eine Bundesvereinbarung, deren Gültigkeit im federalen System nie abschließend gerichtlich geprüft wurde, wirkt als faktisches, aber rechtlich nie ausgesprochenes Hindernis für staatliche Strafverfolgung. Die Opfer der Taten und ihre Anwälte sehen sich weiterhin mit einer Mauer aus Schweigen konfrontiert, die nicht aus Mangel an Beweisen, sondern aus Mangel an politischem Willen errichtet zu sein scheint.

Gates Of Memes ist ein Satire-Medium. Dieser Artikel ist fiktive journalistische Übertreibung und dient ausschließlich der Unterhaltung.