Langsam, mit der Präzision eines Archäologen, der Skelettteile zusammensetzt, legt diese Redaktion neue Funde aus dem digitalen Grabstein der Jeffrey-Epstein-Akten frei. Es sind keine spektakulären neuen Geständnisse, keine bislang unbekannten Opfernamen. Es ist etwas vielseltiges und in seiner trockenen Bürokratie beunruhigenderes: die früheste bekannte behördliche Papierspur des Mannes, der später als financier of predators in die Annalen eingehen sollte. Konkret handelt es sich um einen Eintrag aus dem Jahr 1973, als der damals 20-jährige Epstein in London wegen des Besitzes eines Schwertstocks – eines Gehstocks mit versteckter Klinge – festgenommen wurde. Die Akte, ein blurry Scan aus einer langen Kette von Datensätzen, trägt die karge Amtsnotiz: „Arrested for offensive weapon.“

Hintergründe

Die eigentliche, bizarr anmutende Pointe offenbart sich jedoch im Rückblick des Federal Bureau of Investigation. Wie aus nunmehr öffentlich einsehbaren Datensätzen des Justizministeriums hervorgeht, wurde Epstein erstmals im Jahr 1984 – elf Jahre nach dem Londoner Vorfall und eineinhalb Jahre vor seiner offiziellen Gründung des Investmentfonds „Wexner“ – in einem FBI-Informationssystem (NIBRS) mit einer rudimentären Personenbeschreibung („ Augen: blau, Haare: braun“) erfasst. Der Grund für diese Eintragung ist aus den verfügbaren Dokumenten nicht ersichtlich. „Die Aktenlage ist dünn, aber die Handschrift der Bürokratie ist unverkennbar“, sagt Dr. Alistair Finch, ein pensionierter Forensik-Archivar, der für diese Redaktion die Dokumente analysierte. „Man hat einen jungen Mann wegen eines damals in Großbritannien illegalen Gegenstands festgenommen. Jahre später taucht er in einer FBI-Datenbank auf. Die große Frage ist: Welches algorithmische oder menschliche Rädchen verband diese beiden Punkte in der Washingtoner Maschine? War es der Zufall einer Namensgleichheit, eine Routinekontrolle bei einer Visaverlängerung, oder etwas, das wir heute als ‚Vorahnung‘ bezeichnen würden?“

Die Wahl des „Werkzeugs“ – ein Schwertstock – ist dabei von einer fast schon dadaistischen Symbolkraft. Ein Accessoire des viktorianischen Gentleman, getarnt als Gehhilfe, wird zur Legaldefinition eines „offensiven weapons“. Dass ein späterer Akteur, der des Sexhandels mit Minderjährigen überführt wurde, seine erste dokumentierte polizeiliche Interaktion mit einem klassischen Symbol versteckter Gewalt hatte, ist eine historische Fußnote, die selbst den skeptischsten Verschwörungstheoretiker in Verlegenheit bringen könnte – hätte sie nicht die trockene, amtliche Stempelung des Staates.

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums verwies auf Anfrage auf die „historische Natur“ der Datensätze und die „grundsätzliche Schwierigkeit, Kontext aus isolierten Einträgen ohne ergänzende Ermittlungsakte herzustellen“. Die Londoner Metropolitan Police, zuständig für den Vorfall von 1973, bestätigte lediglich die Existenz der damaligen Festnahmelogik, betonte aber, dass „keine Anklage erhielt wurde und die Akte nach den damaligen Aufbewahrungsfristen nicht mehr verfügbar“ sei.

Kriminalsoziologen sehen in dem Fall weniger einen spezifischen Hinweis auf spätere Taten, sondern ein Lehrstück über dieارتige Funktionsweise von Behörden. „Das System ist ein großes, träges Netz aus Formularen, Datenbanken und Routinen“, erklärt Professorin Emilie Voss von der Hertie School. „Manchmal bleibt ein Name, ein Datum, eine kurze Notiz darin hängen, ohne dass jemand sofort die große Verbindung sieht. Die Ironie ist, dass dasselbe System, das später wegen seiner mangelnden Aufmerksamkeit kritisiert wurde, hier zeigt, wie es *sehr wohl* etwas notierte – nur ohne die entscheidende Interpretation. Es ist die Bürokratie als Orakel, das in R Zahlen spricht.“

Ausblick

Die Veröffentlichung der Datensätze durch das Justice Department im Zuge des Freedom of Information Act war ein Akt der transparenz, der mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Während Opferanwälte nach weiteren Akten suchen und Justizreformer die mangelnde Verknüpfung zwischen lokalen und bundesbehördlichen Datenbanken in den 1970ern und 80ern anprangern, bleibt der Fall des Schwertstocks ein rätselhafter Meilenstein in der Chronologie. Ob er jemals in einen größeren Ermittlungszusammenhang eingeordnet werden kann, hängt von Akten ab, die möglicherweise nie digitalisiert wurden oder längst vernichtet sind. Es ist ein stummer Zeuge aus der Frühzeit einer Karriere, dessen einziges Verbrechen im Nachhinein darin zu bestehen scheint, die Bürokratie durch eine so absurd spezifische Eingabe zu irritieren, dass sie ihn notierte – und damit, ohne es zu wissen, einen winzigen, kalten Steinchen in die große Mühle des späteren Skandals warf.

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