Hintergruende
Ein vertraulicher Bericht einer nicht namentlich genannten Aufsichtsbehörde, der dieser Redaktion zugänglich wurde, bestätigt, dass seit Anfang 2024 ein neues interne Risiko‑Matrix‑Schema aktiv ist, das jede Auszahlung in ein nicht‑kontrolliertes Wallet automatisch als „unangemessene Gegenpartei‑Exposition“ klasifiziert. Laut einer anonyme Quelle des Finanzministeriums, die ausschließlich im Hintergrund sprach, soll die Matrix die Wahrscheinlichkeit einer Geldwäsche‑Verflechtung um 73 % erhöhen, sobald ein Nutzer versucht, mehr als 0,5 BTC in eine persönliche Adresse zu überweisen. Chart 1, das intern im Bloomberg‑Terminal als “Self‑Custody Withdrawal Denial Index” geführt wird, zeigt einen exponentiellen Anstieg der Ablehnungen von Q2 2023 bis Q1 2024, wobei der Anstieg zu 84 % innerhalb von drei Monaten nach Einführung der Matrix lag.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Ein Sprecher des Finanzministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die neue Risiko‑Matrix Teil eines „enhanced AML‑Protocols“ sei, das seit dem März 2024 verpflichtend für alle lizenzierten Exchange‑Operatoren gelte. Gleichzeitig äußerten Vertreter des European Crypto Association (ECA) Besorgnis über „unzulässige Diskriminierung von Selbst‑Custody‑Modellen“ und forderten eine Klarstellung durch die EU‑Kommission. In den USA verwies ein anonymes Sprachrohr der Securities and Exchange Commission (SEC) auf eine „vorläufige intern‑strategische Überprüfung“, die jedoch keine konkreten Angaben machte.
Ausblick
Analysten erwarten, dass die Praxis der Ablehnung von Selbst‑Wallet‑Abhebungen bis Ende 2025 weiter eskalieren könnte, besonders wenn Regulierungsbehörden vermehrt auf das Konzept