Die pakistanische Regierung kündigt an, bis zum 5. September ein neues Lizenzierungsverfahren für Virtual‑Asset‑Provider einzuf
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Pakistan erteilt Krypto‑Lizenzen: Bestehende Anbieter müssen bis 5. September eine NOC beantragen
Die Behörden haben festgelegt, dass alle bestehenden Virtual‑Asset‑Provider bis zum 5. September eine Nicht‑Verfügbarkeits‑Bestätigung erhalten müssen, sonst droht Betriebsverbot.
Illustration: Die Behörden haben festgelegt, dass alle bestehenden Virtual‑Asset‑Provider bis zum 5. September eine Nicht‑Verfügbarkeits‑Bestätigung erhalten müssen, sonst droht Betriebsverbot.