Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat am Dienstag offiziell die erste öffentliche Warnung an Krypto‑Anbieter ausgesprochen, die seit dem 30. Juni 2024 ohne die von der MiCA‑Verordnung geforderte Lizenz operieren. Der Schritt kommt, nachdem die sechsmonatige Übergangsfrist am 30. Juni endete und die Marktteilnehmer bislang weitgehend im regulatorischen Graubereich agierten.
Hintergründe
Die Markets in Crypto Act (MiCA) wurde 2023 vom Europäischen Parlament verabschiedet und sollte bis Ende 2024 einheitliche Vorgaben für digitale Vermögenswerte schaffen. Ziel war es, Transparenz, Anlegerschutz und Marktintegrität zu erhöhen, indem Lizenzanforderungen, Risikomanagement und Offenlegungspflichten festgeschrieben wurden. Abbildung 3 des internen ESMA‑Berichts visualisiert das erwartete Lizenzierungsvolumen: 1.200 Unternehmen in 27 Mitgliedstaaten, davon 650 bereits im Genehmigungsverfahren.
Ein leitender Analyst bei einer führenden Investmentbank, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion: „Die regulatorische Lücke war in den ersten Monaten nach dem Inkrafttreten von MiCA bewusst überbrückt worden, um Innovation nicht zu hemmen. Jetzt zwingt die Aufsicht die Branche zur Compliance.“
Reaktionen aus dem In‑ und Ausland
In Brüssel äußerte ein Sprecher des Finanzministeriums, ebenfalls anonym, dass die erste Warnung „nur der Auftakt“ sei und weitere Durchsetzungsmaßnahmen folgen würden. Parallel dazu berichtete ein Mitarbeiter des britischen Financial Conduct Authority (FCA), dass London bereits ein alternatives Lizenzmodell prüfe, um europäische Anbieter nicht zu benachteiligen.
Ein Lichtbildner einer großen Krypto‑Handelsplattform aus Malta, der ebenfalls nicht namentlich genannt werden möchte, warnte: „Wir erwarten kurzfristig ein erhöhtes Risiko‑Premium bei unseren Token‑Pairs, weil die Marktunsicherheit steigt.“ Analytiker von Goldman Sachs prognostizierten in einem internen Memo, dass die durchschnittliche Liquidität im europäischen Krypto‑Segment bis Q4 2024 um 12 % zurückgehen könnte, sollte die Durchsetzung schneller als geplant erfolgen.
Ausblick
Die ESMA hat angekündigt, bis zum Jahresende ein detailliertes Durchsetzungs‑Framework zu veröffentlichen, das sowohl Bußgelder als auch mögliche Lizenzentzug‑Szenarien umfasst. Abbildung 5 im offiziellen Leitfaden skizziert ein Stufen‑Modell, das von Verwarnungen (Stufe 1) über Geldstrafen von bis zu 5 % des Jahresumsatzes (Stufe 2) bis hin zu einem vollständigen Betriebseinschränkung (Stufe 3) reicht.
Marktteilnehmer sollten demnach ihre Compliance‑Programme prüfen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Anonyme Quellen aus dem europäischen Kryptomarkt schätzen, dass bis Ende 2025 rund 30 % der derzeitigen Anbieter entweder eine Lizenz nachträglich beantragen oder ihre Aktivitäten einstellen werden.
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