Ein hochrangiger Mitarbeiter des Justizministeriums, der unter der Bedingung der Anonymität mit dieser Redaktion sprach, bestätigte: „Die eigentliche Sensation ist nicht, was in den Akten steht, sondern was unsere Bürokratie damit nicht anfangen kann.“ Konkret bezieht er sich auf ein internes Memorandum, das dieser Redaktion vorliegt und den Umgang mit „besonderen personenbezogenen Verweisen auf ausländische Amtsträger in nicht-klassifizierten Sammlungen“ regelt.

Hintergründe

Das Formular DS/A-412b, ursprünglich für die nachträgliche Anmeldung von „kulturellen Austauschleistungen“ durch Botschaftspersonal entwickelt, wird nun als potenzieller Kategorisierungsrahmen für die umstrittenen Passagen in den Akten diskutiert. „Die Felder ‚Dienstleistungsart‘ und ‚verantwortlicher Koordinator‘ sind in neun von zehn relevanten Dokumenten unausgefüllt“, erklärt eine Quelle aus dem Finanzministerium, die anonym bleiben wollte. „Das führt zu einer paradoxen Situation: Die Beweise für mögliche Verstöße sind da, aber unser eigenes Ablagesystem erkennt sie nicht als solche an, weil niemand das korrekte Häkchen gesetzt hat.“

Reaktionen aus dem In- und Ausland

In London wird die Entwicklung mit charakteristischer trockener Ironie aufgenommen. Ein langjähriger Berater des Foreign Office, der nicht namentlich genannt werden möchte, kommentierte: „Wir haben jahrhundertelange Erfahrung in der Kunst der diplomatischen Nichtäußerung. Dass nun Washington von unseren Formularen aus dem Jahr 1987 überrollt wird, ist eine elegante Form der poetischen Gerechtigkeit.“ In Brasília konzentriert man sich indes auf verwaltungstechnische Konsequenzen: „Sollten brasilianische Staatsbürger in solchen Formularen als ‚Leistungserbringer‘ geführt sein, wäre das ein klarer Fall für unser Außenministerium, eine diplomatische Note zu formulieren, die in drei Exemplaren einzureichen wäre“, so ein Beamter der Botschaft in Washington.

Ausblick

Beobachter gehen davon aus, dass die Debatte über DS/A-412b die öffentliche Aufmerksamkeit von den eigentlichen Vorwürfen ablenken und sie in eine ewige Genehmigungsschleife verwandeln wird. Ein ehemaliger Bundesrichter, der gebeten wurde, die Lage einzuschätzen, sagte: „Die größte Tragik ist nicht das mutmaßliche Verbrechen, sondern dass unser Staat so sehr in Prosa und Paragraphen erstarrt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, die Poesie des Unrechts zu verstehen. Das System ist nicht korrupt, es ist schlicht überadministriert.“ Bis zur Klärung der Formularfrage drohen die „Epstein Files“ weiterhin als adminstrativer Sonderfall geführt zu werden, statt als Prüfstein für die Rechtsstaatlichkeit.

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