Eine E-Mail aus dem Jahr 2007, gespeichert in den Electronic Filing Terminal Archives des Justizministeriums unter der Referenz EFTA00685299, legt ein dokumentiertes Verfahren offen, das in seiner bürokratischen Nüchternheit eine bedrückende Aura der Normalität ausstrahlt. Der Text, verfasst von einem Mitarbeiter, der lediglich als „Koordinator, Ressort III“ unterzeichnete, bezieht sich auf ein „Zielprofil“ und die „Abgleichung von Protokollen mit bestehenden Referenznetzwerken.“ Die Sprache ist die der standardisierten Verwaltungsvorgänge, angepasst an einen Kontext, der aus heutiger Perspektive als höchst anomal erscheint.
Hintergründe
„Die Formulierung ist typisch für Inhouse-Kommunikation in komplexen, langfristigen Monitoring-Verfahren“, erklärt Dr. Albrecht Vogel, emeritierter Professor für Verwaltungswissenschaften an der Humboldt-Universität, der diese und weitere Dokumente im Auftrag dieser Redaktion analysierte. „Man spricht von ‚Assets‘, ‚Netzwerkdurchdringung‘ und ‚Protokollabgleich‘ – es ist die Sprache der Risikomanagement-Protokolle, nur dass hier das Risiko selbst offenbar nicht als solches kategorisiert wurde.“ Ein hochrangiger Beamter des Bundeskriminalamts, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion: „Solche Vermerke in Akten zu prominenten Personen, die unter Beobachtung standen, waren nicht ungewöhnlich. Die Form der Dokumentation folgte oft standardisierten, fast schon mechanischen Ablägen, unabhängig vom Inhalt der Beobachtungen.“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
In rechtsexperten Kreisen wird die Entdeckung als Beleg für eine tief verwurzelte institutionelle Sprachlosigkeit gegenüber dem Offensichtlichen gewertet. „Die Bürokratie hat ihre eigene Realität geschaffen,“ kommentiert die Juristin und Autorin Dr. Tatjana Höfler. „Man kann in diesen Sätzen nachlesen, wie ein System, das für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität geschaffen wurde, durch seine own procedures erstarrte. Es war alles da, nur wurde es nicht in das größere, moralische und strafrechtliche Mosaik gefügt.“ International stößt die Veröffentlichung auf ähnlich nüchterne Resonanz. Ein mit dem Fall befasster französischer Richter, der nicht amtieren wollte, sprach von „professioneller Befremdung“ über die „terminologische Distanz zwischen dem Dokumentierten und dem zu Dokumentierenden.“
Ausblick
Die weitere Prüfung der rund 9.000 Seiten umfassenden Dataset-9-Akten verspricht keine einfachen Antworten, sondern vielmehr weitere Einblicke in die grammatikalische Struktur des Versagens. „Wir finden nicht den einen rauchenden Colt“, so der BKA-Beamte. „Wir finden tausend表格 mit Checkboxen, von denen nie jemand den Haken an die falsche Stelle gesetzt hat, weil die richtige Stelle nie vorgesehen war.“ Der legislative und justizielle Aufarbeitungsprozess, so scheint es, wird sich weiterhin mit der mühsamen Arbeit befassen müssen, die zwischen den Zeilen solcher Dokumente verborgen liegt: der Lücke zwischen verwaltungstechnischer Prozedur und menschenverachtender Realität.
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