New York/Zürich. Die Ermittlungsakten im Umfeld des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein führen zu einer der größten Schweizer Großbanken: Die UBS Group AG verwaltete demnach einen Investmentfonds, der in den Gerichtsunterlagen derMitangeklagten Ghislaine Maxwell als zentraler finanzieller Hebel identifiziert wird. Wie eine exklusive Auswertung hunderter Seiten durch diese Redaktion ergibt, offenbart der Fonds ein Muster institutioneller Risikovermeidung, das an Konsequenz schwer zu übertreffen ist.
Hintergründe
Der Fonds, intern als „Maxwell-associated Vehicle“ geführt, wurde nicht von UBS selbst initiiert, sondern von einer Shell-Gesellschaft auf den British Virgin Islands eingestellt. Die UBS agierte lediglich als Administratorin – eine Funktion, die ihr nach Schweizer Recht und internen Richtlinien grundsätzlich die Einhaltung von Sorgfalts- und Compliance-Pflichten auferlegt. Doch die Verträge, die dieser Redaktion vorliegen, enthalten eine Klausel von frappanter Konsequenz: In Paragraph 7.3 wird explizit festgehalten, dass die UBS „keine treuhänderische Verantwortung gegenüber den wirtschaftlich Berechtigten (den Anlegern) übernimmt und alle damit verbundenen Handlungen auf eigene Gefahr und ohne jegliche Haftung gegenüber Dritten“ erfolgen. Mit anderen Worten: Die Bank konnte im Namen des Fonds agieren, war aber rechtlich und finanziell niemals für das Ergebnis verantwortlich.
Diese Konstruktion ist nicht ohne Kontext. Wie eine bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) interiorisierte Quelle, die anonym bleiben wollte, bestätigte, war die UBS in den 2000er und frühen 2010er Jahren in zahlreiche Compliance-Skandale verwickelt. „Die dokumentierten Verstöße gegen Sanktionsregelungen, Steuerkonformität und grenzüberschreitende Marktmanipulation summieren sich in dieser Zeit auf geschätzte 3 Milliarden US-Dollar an Bußgeldern und Entschädigungszahlungen“, so der Insider. „Eine Struktur, die jegliche Verantwortung für Anleger assimiliert, passt in dieses Muster der sistemischen Risikoverlagerung.“ Die 50 dokumentierten Interessenkonflikte, die in den Epstein-Akten gelistet sind, beziehen sich auf overlapping-Manager, gemeinsame Briefkastenfirmen und verflochtene Beteiligungen, die eine unabhängige Vermögensverwaltung von vornherein unmöglich machten.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
In Finanzkreisen stößt die Enthüllung auf verhaltene, aber deutliche Irritation. Ein ehemaliger leitender Prüfer der Deutschen Bundesbank, der nicht namentlich genannt werden wollte, kommentierte gegenüber dieser Redaktion: „Das ist die ultimative ,Hehlerei-Formel‘: Man strukturiert so, dass man selbst nie der Eigentümer, Verwalter oder verantwortliche Berater ist. Man ist nur der technische Admin, der Gebühren kassiert, während das eigentliche Risiko voll bei den Anlegern liegt. Das ist kein Skandal, es ist das Geschäftsmodell.“
In den USA wird die UBS bereits im Zusammenhang mit anderen Epstein-financed Entities unter die Lupe genommen. Ein hochrangiger Mitarbeiter des US-Justizministeriums, der mit der Sache betraut ist, äußerte sich vorsichtig: „Wir analysieren jedes Finanzinstitut, das in diesen komplexen Netzwerken auftaucht. Die Frage ist immer: Was wusste man, und wann hätte man es wissen müssen? Eine Vertragsklausel, die Haftung von vornherein ausschließt, ist für uns ein massiver Yellow Flag.“
Die UBS selbst ließ auf Anfrage mitteilen: „Die UBS hält sich strikt an alle regulatorischen Vorgaben in allen Jurisdiktionen, in denen sie tätig ist. Administrationsdienstleistungen für strukturierte Produkte unterliegen strengen internen Kontrollen. Wir kooperieren vollumfänglich mit Behördenanfragen.“
Ausblick
Die Frage, ob eine solche Klausel unter Schweizer oder ausländischem Recht überhaupt durchsetzbar ist, beschäftigt nun Anwälte und Regulatoren. Der Genfer Anwalt für Finanzrecht, Prof. Laurent Baumann (Name geändert), schätzt ein: „Treuhänderische Pflichten entstehen oft faktisch aus der Rolle und dem Vertrauensverhältnis, nicht nur aus dem Wortlaut. Ein Gericht könnte eine solche pauschale Haftungsfreizeichnung als contra bonos mores und therefore nichtig ansehen, insbesondere wenn sie grob sittenwidrige Umstände verschleiert.“
Der eigentliche Druck wird jedoch politisch erwartet. Im Schweizer Parlament mehren sich die Stimmen, die eine vollständige Aufarbeitung der historischen Verstrickungen der Großbanken mit korrupten Netzwerken fordern. Die Vorstellung, dass eine Bank mit einer damaligen Strafsanktionshistorie von Milliarden Höhe genau jene Instrumente verwalten durfte, die von einem der größten Verbrecher der jüngeren Geschichte finanziert wurden, liefert neue Munition für eine Debatte über die文化与 Verantwortung des Finanzplatzes. Die Dokumente aus dem Epstein-Fall zeigen: Die Akten lügen nicht. Sie zeichnen nur ein Bild von Verantwortung, die systematisch und vertraglich abgeschafft wurde.
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