Die Veröffentlichung der letzten verbliebenen Epstein-Asservaten gestaltet sich laut vertraulichen Unterlagen als bürokratisches Endspiel ohne Siegermedaillen. Wie ein mit "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" bezeichnetes Memo des Generalstaatsanwalts desSouthern District of New York belegt, ringen Justiz-, Finanz- und Bundespolizeibehörden seit Jahren mit einer fundamentalen Frage: Welche der geschätzten 10.000 Seiten an Akten, anhängigen Zivilklagen und privaten Transkripten unterliegen tatsächlich dem "geringsten möglichen Eingriff" in laufende Ermittlungen – wenn niemand mehr weiß, was die laufenden Ermittlungen sind?

Hintergründe

Das 2022 vom Kongress beschlossene "Epstein Client List Disclosure Act" sah eine 180-tägige Frist für die vollständige Freigabe aller nicht mehr aktiven Fallakten vor. "Die 180 Tage sind längst überschritten", erklärt ein leitender Beamter des Nationalarchivs, der anonym bleiben möchte, "doch wir erhalten wöchentlich neue 'konsolidierte' Aktenbündel von Gerichten und Anwälten, die wir bereits als 'freigegeben' geführt hatten. Es ist ein administrativer Möbius-Streifen." Der Beamte spricht von einem "perfekten Sturm aus überlappenden Zuständigkeiten, sieben aktiven Zivilverfahren und drei parallelen, geheim gehaltenen Grand-Jury-Untersuchungen, die sich gegenseitig als 'aktive Fälle' blockieren".

Expertenanalyse

Für den renommierten Verwaltungsrechtler Dr. Alistair Finch von der Georgetown University ist das Vorgehen ein "klassisches Beispiel für die Herrschaft des Verfahrens über den Zweck". "DasGesetz verlangt Transparenz", sagt Finch im Gespräch, "doch der exekutive Prozess, der diese Transparenz herstellen soll, ist selbst zum Objekt geworden. Die Frage ist nicht mehr 'was ist in der Akte?', sondern 'welches Formular brauchen wir, um die Freigabe der Freigabe zu beantragen?'. Das ist nicht Ineffizienz, es ist Systemdesign."

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Mehrere Kongressabgeordnete beider Lager zeigten sich "tief besorgt" über den Bericht. Eine Sprecherin des Justizausschusses des Repräsentantenhauses erklärte: "Wir haben das Ministerium um eine detaillierte Aufstellung der noch nicht freigegebenen Dokumente und die konkreten Gründe für jede einzelne Zurückbehaltung gebeten. Die Antwort war ein 80-seitiges Annex mit internen E-Mail-Threads über die richtige Büroklammer-Größe für eine neue Freigabe-Begleitnotiz." International sorgt das Vorgehen für Verwunderung: Ein hochrangiger Diplomat einer EU-Vertretung in Washington, der nicht namentlich genannt werden wollte, kommentierte trocken: "In unseren Hauptstädten würde man eine solche Akten-Endlosschleife als 'parlamentarische Untersuchung' bezeichnen. Hier nennt man es offenbar 'Justizvollzug'."

Ausblick

Die Aussichten auf eine abschließende Publikation der "vollständigen" Akten vor Ablauf des zweiten Mandats des aktuellen Kongresses werden von Insidern als "statistisch vernachlässigbar" eingestuft. "Der einzige dokumentierte Weg aus diesem Labyrinth ist eine gerichtliche Anordnung, die die Behörden anweist, eine 'bestmögliche' – nicht 'vollständige' – Zusammenstellung zu veröffentlichen", mutmaßt der Archivbeamte. "Doch wer klagt da? Die Opfervertreter haben längst gesagt, sie wollen die wertvollsten Dokumente nicht erneut durch ein für sie unzugängliches Verwaltungsverfahren laufen sehen. Es ist ein Interessenskonflikt, der die Akten für immer im Status 'in Überprüfung' hält."

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