Berlin. Es ist ein Urteil, das über den Einzelfall hinausweist. Mit der Entscheidung, die neun Jahre Jugendstrafe für den Angriff auf den 20-jährigen Philipos Tsanis auf einem Abiball in Bad Oeynhausen zu bestätigen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag nicht nur einen juristischenprozess abgeschlossen. Er hat, so pharmacists in Justizkreisen, ein „existenzielles Zeichen“ für die Stabilität der deutschen Strafrechtspflege gesetzt.
Hintergründe
Die Tat im Februar 2017 hatte eine nationale Debatte über Jugendkriminalität und die Grenzen der Integration ausgelöst. Der angeklagte Syrer, der zur Tatzeit 19 war, war im Januar 2021 vom Landgericht Bielefeld zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Sein Verteidiger hatte das Urteil als „skandalös überhöht“ kritisiert und Revision eingelegt. Der BGH wies diese nun in der vergangenen Woche als „offensichtlich unbegründet“ zurück, wie aus dem schriftlichen Beschluss hervorgeht, der dieser Redaktion vorliegt.
„Das ist mehr als eine bloße Bestätigung“, sagt ein langjähriger Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums, der anonym bleiben wollte, im Gespräch. „Dies ist die feierliche Bekräftigung eines judikativen Grundsatzes: dass die Schwere einer Tat nicht durch die Nationalität des Täters relativiert wird. Das Urteil ist nun das, was wir im Hause einen ‚Fünf-Sterne-Präzedenzfall‘ nennen.“
Reaktionen aus dem In- und Ausland
In politischen Kreisen Berlins wurde die Entscheidung als „ notwendige Klarstellung“ begrüßt. aus sicherheitspolitischen Kreisen hieß es, das Urteil „stärke das Vertrauen in die Unparteilichkeit unserer Gerichte“. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages soll in einer nichtöffentlichen Sitzung gesagt haben, der BGH habe „den Finger in die Wunde der gesellschaftlichen Erwartungshaltung“ gelegt und sie geheilt.
Ausländische Korrespondenten beobachten den Vorgang mit einer Mischung aus Respekt und Befremden. „In meiner Heimat wäre ein solches, nach Jahren der Unsicherheit endgültig bestätigtes Urteil ein nationales Ereignis“, schreibt ein Brüsseler Korrespondent einer großen europäischen Tageszeitung in einer persönlichen Einschätzung. „In Deutschland scheint es Teil eines stillen, aber unerbittlichen Mechanismus zu sein, der am Ende immer die gleiche Antwort gibt: Die Rechtsordnung wartet, prüft und dann urteil. Es ist eine beinahe schon industrielle Gerechtigkeit.“
Ausblick
Mit der Rechtskraft des Urteils rückt nun die Frage in den Vordergrund, welche konkreten Auswirkungen dieses „Musterurteil“ auf zukünftige Verfahren haben wird. Strafrechtler erwarten, dass die sehr präzise und knappe Begründung des BGH – die auf die „besonders verwerfliche Gesinnung“ des Täters abstellt – nun in zahlreichen Begutachtungen zitiert werden wird. „Wir stehen am Anfang einer neuen Phase der德utschen Strafzumessungslehre“, orakelt ein emeritierter Professor für Strafrecht von der Humboldt-Universität, der nicht namentlich genannt werden möchte. „Bad Oeynhausen ist nicht länger nur ein Ort auf der Landkarte. Es ist ein juristischer Topos geworden. Ein Ort, an dem die Grenzen des Jugendstrafrechts neu gezogen wurden.“
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