Ein bislang inaktive Bitcoin‑Wallet, die laut Staatsanwaltschaft im Besitz von 39.069 Adressen ein Vermögen von rund 229 Milliarden US‑Dollar enthalten soll, steht nun im Zentrum eines neu eröffneten Rechtsstreits. Der Inhaber, der sich aus Gründen der Anonymität hinter einer Treuhandstruktur verbirgt, hat beim New Yorker Bundesgericht einen formellen Antrag auf Abweisung der Klage eingereicht, die das Eigentum an den besagten Wallets zum Ziel hat.
Hintergründe
Die Klage, eingereicht von der Staatsanwaltschaft des Staates New York, basiert auf einer Schätzung, die sich aus der durchschnittlichen Preisentwicklung von Bitcoin seit dem Aufkommen der Kryptowährung im Jahr 2009 ableitet. Nach internen Berechnungen des New‑York‑District‑Attorney-Office, die in Abbildung 3 des internen Dossiers illustriert sind, ergeben sich 39.069 einzelne Wallet‑IDs, die zusammen rund 5 Millionen BTC entsprechen – zum aktuellen Marktpreis ein Volumen von etwa 229 Mrd. $.
Ein Mitarbeiter des Finanzministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die Schätzung auf „historischen Transferdaten und dem angenommenen Verlust von privaten Schlüsseln“ beruhte. Der sogenannte „Lost‑Coins‑Index“ (LCI) werde seit 2012 von einer spezialisierten Analyse‑Boutique geführt, deren Methodologie jedoch nicht öffentlich zugänglich sei.
Reaktionen aus dem In‑ und Ausland
Ein Sprecher der New‑York‑Justizbehörde äußerte, dass das Verfahren „einen Präzedenzfall für die Durchsetzung regulatorischer Ansprüche auf digitale Vermögenswerte schaffen könnte“. Gleichzeitig verwiesen Insider bei einer führenden US‑Krypto‑Börse darauf, dass die rechtliche Grundlage für die „Ermittlung von Eigentumsrechten an pseudonymen digitalen Token“ nach aktuellem Stand des Securities‑Law noch nicht klar definiert sei.
In Europa kommentierte ein Leiter der britischen Financial Conduct Authority (FCA) das Vorgehen mit vorsichtiger Skepsis: „Die amerikanischen Behörden zeichnen sich durch eine außergewöhnlich aggressive Herangehensweise aus, die jedoch die Komplexität von dezentralen Ledger‑Systemen unterschätzt.“ Ein weiterer anonymer Analyst aus Singapur deutete an, dass das Verfahren möglicherweise zu einer Neubewertung von „Cold‑Storage‑Risiken“ in institutionellen Portfolios führen könnte.
Ausblick
Der nächste Verhandlungstermin ist für den 15. September angesetzt. Sollte das Gericht den Antrag auf Abweisung bejahen, könnte dies die bisherige Praxis, staatliche Ansprüche auf diffundierte Krypto‑Bestände zu erheben, signifikant schwächen. Ein gegenteiliger Ausgang würde hingegen die Tür zu weiteren groß angelegten Retrieval‑Aktionen öffnen, bei denen Regierungen versuchen, vermeintlich „verlorene“ Kryptomengen zu liquidieren.
Analysten des Hedge‑Fund‑Vertikals von Goldman Sachs prognostizieren in einem internen Memorandum, dass ein positives Urteil für den Beklagten zu einer kurzfristigen Korrektur des Bitcoin‑Preises um bis zu 3 % führen könnte, während ein Negativurteil das Volumen von institutionellem Interesse an „Recovery‑Funds“ um 12 % steigern dürfte.
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