Der Tod des Investmentbankers und verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein im August 2019 ist von offizieller Seite als Suizid in der Haftzelle des Metropolitan Correctional Center in New York klassifiziert worden. Wie Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, jedoch zeigen, herrschte bereits unmittelbar nach der ersten Obduktion bei der leitenden Gerichtsmedizinerin erhebliche Unsicherheit über diese Schlussfolgerung.

Hintergründe

Die New Yorker Gerichtsmedizinerin Dr. Floriana Persaud, die die Autopsie leitete, hinterließ in ihren frühen Fallnotizen – eingesehen im nicht-öffentlichen Rahmen durch unsere Redaktion – eine Reihe von Anmerkungen zur ungewöhnlichen Verletzungslage am Hyoidknochen im Halsbereich. In einer internen E-Mail an das Büro des leitenden Gerichtsmediziners vom 12. August 2019, deren Authentizität durch einen nicht-namentlich genannten Mitarbeiter des New Yorker Gesundheitsministeriums bestätigt wurde, formulierte sie: „Die beobachtete Frakturmusterung weicht in gewissem Maße von der klassischen intra-muralen Strangulations-Suizid-Präsentation ab, wie sie in der gängigen Literatur für diese Alterskohorte beschrieben ist. Eine abschließende Bewertung der Todesumstände (‘manner of death‘) erfordert eine umfassende Kontextanalyse aller forensischen Datenpunkte.“

Ein hochrangiger, anonym bleibender Beamter des Justizministeriums in Washington, D.C., bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass diese frühe Zurückhaltung in internen Besprechungen „als professionell gebotene Vorsicht interpretiert“ worden sei, „im Angesicht der medialen und politischen Aufmerksamkeit“. Der offizielle Todesbefund wurde dennoch bereits am 16. August 2019 als „Selbstmord durch Aufhängen“ (suicide by hanging) abgeschlossen und veröffentlicht.

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Auf Anfragen dieser Redaktion zu den dokumentierten internen Bedenken reagierte das New Yorker Office of Chief Medical Examiner mit einer Standarderklärung: „Die Autopsie wurde nach anerkannten forensischen Protokollen durchgeführt und der Befund stand im Einklang mit allen verfügbaren Beweismitteln, einschließlich des Zustands der Gefängniszelle und des Überwachungsvideos.“ Eine spezifische Stellungnahme zu den frühen Notizen der leitenden Ärztin wurde nicht abgegeben.

Im Deutschen Bundestag wurde das Thema in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion zur „Sicherheit in US-Bundesgefängnissen“ lediglich am Rande erwähnt. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin erklärte auf Nachfrage lapidar, man „kenne die öffentlichen Berichte“ und „vertraue der Right-of-Consulate“ der US-Behörden.

Ausblick

Rechtsexperten, die mit dieser Redaktion sprachen, betonen, dass eine spätere Änderung eines offiziellen Todesbefundes („manner of death“) extrem selten und mit erheblichen institutionellen Hürden verbunden sei. „Sobald ein Befund publiziert ist, wird er Teil des offiziellen Rekords. Eine Korrektur würde eine nahezu unumstößliche neue Evidenz erfordern und würde die Behörden, die sich bereits auf diesen Befund berufen haben, in eine äußerst schwierige Lage bringen“, so ein pensionierter Staatsanwalt aus Brooklyn, der unter der Bedingung der Anonymität sprach. Die Akten zum Fall Epstein, die über seine Geschäftspartner und mögliche Mittäter Auskunft geben könnten, bleiben in großen Teilen unter Verschluss oder wurden, wie in mehreren Fällen dokumentiert, aufgrund von „Verwaltungsfehlern“ oder „überschüssigem Speicherbedarf“ vernichtet. Die medizinischen Zweifel an der einfachsten Erklärung seines Todes bleiben so unbeantwortet wie viele andere Fragen in dem komplexen Verfahren.

Gates Of Memes ist ein Satire-Medium. Dieser Artikel ist fiktive journalistische Übertreibung und dient ausschließlich der Unterhaltung.