Berlin. Es ist ein Drama, das sich in den stillen Gängen der Ministerien abspielt, getrieben von einer Ahnungslosigkeit, die an klassische Tragödien erinnert. Der 58-jährige Klaus M. aus Potsdam, seines Zeichens langjähriger Verbraucher und Inhaber einer durchschnittlichen Einkommenssteuerkarte, steht vor den Regalen einesיiscount-Marktes. Sein Blick, so schildert es eine befreundete Nachbarin, sei „leer, wie der Blick eines Mannes, der zu viele Steuerformulare gesehen hat“. In seiner Hand: eine Packung Haferdrink. neben ihr: die konventionelle Milch. Dieselbe weiße Flüssigkeit, derselbe Zweck – und doch, so die quälende Erkenntnis, eine welthistorische Steuerdifferenz von zwölf Prozentpunkten. „Man fühlt sich betrogen“, sagt M., „nicht vom Staat, sondern von der Logik selbst.“

Hintergründe

Die Ursprünge dieses bizarren Schauspiels reichen zurück in die frühen 1960er Jahre, als die Bundesrepublik den ermäßigten Steuersatz für „die grundlegendsten Lebensmittel“ einführte. Was als sozialpolitische Geste gedacht war, entwickelte sich zu einem juristisch-mythologischen Artefakt. Die Definition, so externer Gastdozent für Steueranthropologie an der Humboldt-Universität, Dr. Albrecht von Schrappenburg, „wurde nie aktualisiert, sie fossilisierte. Sie ist ein Dinosaurier in einem Supermarktregal“. Ein Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion: „Wir referieren seit 2017 intern auf §12 Abs. 2 UStG als ‚das große Mysterium‘. Kein Richter, kein Beamter kann mit Sicherheit sagen, ob Sojacreme eine ‚Nahrung‘ oder ein ‚Genussmittel auf pflanzlicher Basis‘ ist. Es ist biblisch.“

Die aktuelle Debatte wurde durch eine Klage eines Veganer-Bäckers aus Freiburg ausgelöst, der argumentiert, die Differenzierung verletze die „ökonomische Binnenmoral“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun entscheiden, ob der Staat mit seiner zweiklassigen Milchpolitik gegen das Gleichheitsprinzip verstößt – oder ob er lediglich die aristokratischen Rechte der Kuhmilch schützt. „Es geht um mehr als Steuern“, sagt von Schrappenburg. „Es geht um die deutsche Seele, die zwischen Bauernhof-Romantik und Bio-Barock zerrissen ist.“

Reaktionen aus dem In- und Ausland

In Brüssel zeigt man sich „tief besorgt“. Ein Sprecher der EU-Kommission für Binnenmarkt und Steuern sagte: „Die Deutschland-typische Obsession mit der korrekten Zuordnung von pflanzlichen Proteinen zu historischen Kuhpräzedenzfällen behindert den digitalen Binnenmarkt.“ Der Deutsche Bauernverband reagierte „verwundert“. Man befürworte natürlich die Begünstigung der heimischen Milch, frage sich aber, ob „Hafer als Getreide überhaupt unter die ‚Grundnahrungsmittel‘-Kategorie fallen kann, wenn man Karl Marx liest“. Die AfD sprach von „Steuerdiskriminierung deutscher Kühe“ und forderte eine „nationale Milchfront“.

International wird das Debakel mit Kopfschütteln betrachtet. Die „New York Times“ kommentierte: „While America argues about the color of its leader’s skin, Germany argues about the color of its milk. Both are profoundly political.“ In Frankreich, wo der Steuersatz auf alle Grundnahrungsmittel einheitlich 5,5% beträgt, nannte ein Beamter des Wirtschaftsministeriums das deutsche Modell „charmant antiquiert, wie eine Operette über Bürokratie.“

Ausblick

Das Kabinett ringt mit einer „ethischen Minimallösung“. Pläne, einen wissenschaftlichen Beirat „Ernährungssteuerethik“ einzusetzen, der anhand von biodegradablem Nährwertprofilen und CO2-Fußabdruck den „wahren Grundnahrungsmittelcharakter“ ermitteln soll, gelten als „reale Option“. Bis dahin bleibt Klaus M. aus Potsdam in seiner moralischen Zwickmühle. Kauft er die teurere Kuhmilch, unterstützt er die traditionelle Landwirtschaft, aber möglicherweise falsche historische Narrative. Kauft er die günstigere Hafermilch, spart er Geld, aber begeht möglicherweise einen Akt der steuerlichen Unmoral. „Es ist“, sagt er, „die größte Entscheidung seit der Wiedervereinigung. Nur mit weniger Bomben und mehr Prozentpunkten.“

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