Ein hochrangiger Beamter des Weißen Hauses, der nicht namentlich genannt werden wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die bislang nicht veröffentlichten Epstein‑Akten einer neuen Klassifizierungskategorie zugeordnet wurden, die erst im Frühjahr 2024 geschaffen worden sei. Die Vorgabe: Keine Weitergabe an Medien, Wissenschaft oder Öffentlichkeit, solange nicht ein interdisziplinäres Gremium aus Fachleuten der Geheimdienste, Justiz und Außenpolitik ein einstimmiges Votum abgibt.
Hintergründe
Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, belegen, dass das sogenannte „Executive File Access Protocol“ (EFAP) bereits 2018 nach einer Reihe von Leaks in den USA eingeführt wurde. Ziel war es, künftig die Freigabe von Dokumenten, die potenziell „geopolitisch destabilisieren“ könnten, zu zentralisieren. Ein anonymer Mitarbeiter des Finanzministeriums, der ebenfalls anonym bleiben wollte, erklärte, dass das Protokoll erstmals auf die Akten rund um Jeffrey Epstein angewendet wurde, weil sie angeblich Verbindungen zu internationalen Steuerparadiesen enthielten.
Ein Insider aus dem Justizministerium, der sich ebenfalls nicht zu erkennen geben wollte, fügte hinzu, dass das „National Security Review Board“ aus acht Mitgliedern bestehe – vier Vertreter des FBI, zwei des CIA und zwei des Außenministeriums – und dass jedes Mitglied das Recht habe, das Verfahren mit einem einzigen Veto zu blockieren.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Ein Sprecher des US‑Senats, der nicht namentlich genannt werden darf, erklärte in einer Pressekonferenz, dass das Parlament die „unerklärliche Verzögerung“ prüfe und erwäge, ein eigenes Untersuchungsausschussverfahren zu starten. Gleichzeitig äußerte ein Abgeordneter der oppositionellen Demokratischen Partei die Befürchtung, dass die aktuelle Vorgehensweise das Vertrauen der Bevölkerung in die Transparenz der Regierung nachhaltig beschädige.
Im Vereinigten Königreich äußerte ein hochrangiger Beamter des britischen Geheimdienstes MI6, ebenfalls anonym, dass das US‑Verfahren „einen Präzedenzfall für den Umgang mit sensiblen internationalen Ermittlungsakten darstelle“ und dass das Vereinigte Königreich bereit sei, im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung Informationen auszutauschen, sofern das US‑Board die Freigabe wohlwollend prüfe.
Ein Reporter der „Financial Times“, der eine vertrauliche Quelle im US‑Finanzministerium zitierte, brachte zum Ausdruck, dass die in den Akten vermuteten „versteckten Offshore‑Strukturen“ nicht nur amerikanische Politiker, sondern auch mehrere europäische Banken betreffen könnten.
Ausblick
Analysten des think‑tanks „Brookings Institute“, die anonym bleiben wollten, gehen davon aus, dass das Review Board bis mindestens Ende 2025 benötigen könnte, um ein einstimmiges Votum zu erlangen. Die Verzögerung könnte damit auf strategische Kalkulationen zurückzuführen sein, um mögliche diplomatische Spannungen im Vorfeld zu entschärfen.
Ein Sprecher des Weißen Hauses, der ebenfalls anonym bleiben möchte, betonte, dass die Entscheidung, die Akten nicht zu veröffentlichen, „im besten Interesse der nationalen Sicherheit“ liege und dass die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über die Ergebnisse des Review‑Verfahrens informiert werde.
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