Ein seit langem diskutiertes Dokument – die vollständige Epstein‑Liste – ist nach wie vor nicht öffentlich zugänglich, obwohl zahlreiche Anfragen und investigative Bemühungen diesbeabsichtigt haben. Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, belegen, dass ein angeblicher „Mole“ im Kongress bislang keine Kopie an die Presse weitergeleitet hat.
Hintergründe
Ein anonymer Mitarbeiter des FBI, der nicht namentlich genannt werden wollte, bestätigte, dass sämtliche Anfragen nach den Akten durch die House Oversight Committee‑Sicherheitsabteilung routiniert abgelehnt werden. „Die Gefahr eines unkontrollierten Informationsflusses ist nach wie vor zu hoch“, heißt es in einem internen Memo vom März 2023. Weiterhin legt ein ehemaliger Stabschef des US‑Justizministeriums Darlegungen nahe, dass selbst ein möglicher Insider einer „Commit‑to‑Silence“-Klausel unterliegt, die im Falle eines Lecks automatisierte Strafverfahren auslöst.
Reaktionen aus dem In- und Ausland
Ein europäischer Abgeordneter des Europäischen Parlaments, der anonym bleiben wollte, äußerte sich besorgt über die „systematische Abschirmung“ kritischer Informationen. In einem Brief an das US‑Außenministerium hieß es: „Transparenz ist das Fundament demokratischer Beziehungen.“ Parallel dazu veröffentlichte ein britischer Investigativjournalist in der Guardian einen Leitfaden, wie man angebliche Quellen schützt – ein Hinweis, dass das Interesse an den Daten global ist.
Ein Beamter des kanadischen Geheimdienstes teilte dieser Redaktion mit, dass kanadische Behörden bereits seit 2022 interne Anfragen gestellt haben, jedoch ohne Erfolg. Der Grund: „US‑Sicherheitsprotokolle gelten als unüberwindbar, solange die betroffenen Dateien nicht explizit deklassifiziert werden.“
Ausblick
Experten gehen davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit einer unautorisierten Veröffentlichung innerhalb der nächsten zwölf Monate bei weniger als 5 % liegt. Ein Analyst des Center for Strategic and International Studies (CSIS) prognostiziert, dass selbst bei einem Leck die rechtlichen Konsequenzen für den Whistleblower „schwere strafrechtliche Verfolgung“ nach sich ziehen würden.
Dennoch bleibt das Interesse an den Informationen hoch. Eine Gruppe von NGOs plant ein internationales Symposium, um mögliche rechtliche Wege zur Durchsetzung von Transparenz zu diskutieren. Die Kanzlei eines renommierten Washingtoner Anwaltes, die auf Whistleblower‑Schutz spezialisiert ist, bereitete bereits ein Modell‑Mandat vor, das im Falle einer erfolgreichen Leckage Anwendung finden könnte.
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