Während die Öffentlichkeit weiterhin nach Antworten zum vermeintlichen Selbstmordversuch des verstorbenen Finanzmoguls Jeffrey Epstein verlangt, hat das Justizministerium bestätigt, dass das entscheidende Überwachungs­material vom 23. Juli 2019 durch einen administrativen Fehlgriff dauerhaft gelöscht wurde. Dokumente, die dieser Redaktion vorliegen, belegen, dass das Video, das angeblich aus dem Korridor vor Epsteins Einzelzelle stammt, am 30. Juli von einem Systemadministrator als „verwaist“ markiert und anschließend aus dem Archiv entfernt wurde.

Hintergründe

Ein anonymer Mitarbeiter des Federal Bureau of Prisons erklärte gegenüber dieser Redaktion, dass das technische System, das seit 2015 für die Archivierung aller Kamerabilder verantwortlich ist, im Sommer 2019 ein Update erhalten habe, bei dem ein fehlerhafter Skript‑Befehl sämtliche Aufnahmen eines definierten Datumsbereichs selektiv löschte. „Wir haben den Vorfall intern untersucht und festgestellt, dass kein böswilliger Zugriff vorlag“, sagte der Beamte.

Ein weiterer Bericht, den ein Insider des Justizministeriums an diese Redaktion weitergab, beschreibt, dass die Richtlinie zur Datenaufbewahrung von Videoaufzeichnungen in Bundesgefängnissen seit 2013 überarbeitet wurde, um Speicherplatz zu sparen. Kritiker vermuten, dass diese sparsame Praxis in Kombination mit mangelhafter Qualitätskontrolle zu dem Verlust des Epstein‑Videos führte.

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Ein hochrangiger FBI‑Beamter, der nicht namentlich genannt werden wollte, bestätigte, dass sein Department kooperiere, „soweit es die gesetzlichen Möglichkeiten zulassen, um die Lücke zu schließen“. In Washington äußerte ein Sprecher des Oversight‑Committee des Senats, dass das Verschwinden des Materials ein „untragbarer Fehler“ sei und obligatorische Audits für alle Bundesgefängnisse gefordert würden.

Im Vereinigten Königreich äußerte ein Mitglied des House of Commons eine “deep concern” über die amerikanische Praxis, kritische Beweismittel durch administrative Fehler zu verlieren. Ein deutscher Rechtswissenschaftler, der an der Humboldt‑Universität lehrt, merkte an, dass das „Prinzip der Beweiserhaltung in demokratischen Rechtsstaaten“ hier schwerwiegend verletzt sei.

Ausblick

Die Anklagebehörde plant, das fehlende Video durch digitale Forensik‑Rekonstruktion zu ersetzen, wobei angenommen wird, dass andere Kameras im Komplex ähnliche Aufnahmen besitzen könnten. Ein unabhängiger Expertenrat, dessen Vorsitzender ein ehemaliger Richter des Obersten Bundesgerichts ist, soll bis Ende des Jahres über Empfehlungen zur Reform der Videoarchivierung beraten.

Obgleich das Material nicht wiederhergestellt werden kann, bleibt die Debatte über Transparenz und Datenmanagement im Kontext hochkarätiger Strafverfahren weiter bestehen. Beobachter warnen, dass ähnlich gravierende Verluste künftig das Vertrauen in das Justizsystem noch weiter erschüttern könnten.

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