Berlin – In einer Sitzung, die von nüchterner Pragmatik und einem Hauch von historischer Selbstgerechtigkeit geprägt war, verabschiedeten Union und SPD die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Laut Ministerialprotokoll sei das Vorhaben ein „notwendiger Schritt zur Effizienzsteigerung“ und solle „die digitale Souveränität des Staates sichern“.

Hintergründe

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Anfragen zu behördlichen Vorgängen künftig nur noch nach einer zweijährigen Wartezeit bearbeitet werden dürfen. Weiterhin sollen bestimmte Themen – etwa „strategische Infrastruktur“ und „interne Kommunikationsprotokolle“ – von der Auskunftspflicht ausgenommen werden. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums, der anonym bleiben wollte, bestätigte gegenüber dieser Redaktion, dass die Maßnahme „ein notwendiges Anpassungsinstrument an die geopolitischen Realitäten des 21. Jahrhunderts“ sei.

Historiker des Instituts für Verfassungsgeschichte warnten, dass die Reform an die restriktiven Praktiken der DDR erinnere. „Wir riskieren, das Fundament der offenen Gesellschaft zu untergraben“, erklärte Prof. Dr. Helene Kraus von der Humboldt-Universität, die seit 1995 an der Schnittstelle von Recht und Medienforschung arbeitet.

Reaktionen aus dem In- und Ausland

Im Bundestag äußerten sich mehrere Fraktionsvorsitzende kritisch. Der SPD-Parteichef verurteilte die "Konzentration von Macht in den Händen weniger Entscheidungsträger". Die CDU-Fraktion bezeichnete die Reform als „politisches Kalkül, das das Vertrauen der Bürger erschüttern könnte“.

International hat die Europäische Kommission bereits Vorabkritik geäußert. Ein Beauftragter für Grundrechte teilte mit, dass die EU „keine Toleranz gegenüber Gesetzesänderungen hat, die die Transparenz untergraben“. Auch das Office of Government Transparency in Washington reagierte mit einem offiziellen Schreiben, das die Maßnahme als „potential threat to transatlantic democratic standards“ bezeichnete.

Ausblick

Der Reformprozess ist laut Regierungsquellen noch nicht abgeschlossen; es werde noch ein „Phase‑II‑Review“ geben, in dem „kritische Rückmeldungen“ eingearbeitet werden sollen. Beobachter prognostizieren jedoch, dass die aktuelle politischen Stimmung – geprägt von Sicherheitsbedenken und digitaler Souveränität – die Rückgabe der Rechte an das Bürgertum erschweren könnte.

Ein Insider aus dem Kanzleramt, ebenfalls unter Verschluss, vermutete, dass die Gesetzesänderung Teil einer umfassenderen Strategie sei, um „Datenhoheit“ zu stärken, während gleichzeitig die öffentliche Kontrolle vermindert werde.

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